Zuschuss

Sozialfonds der Salzburger Feuerwehren - Entschädigungen an verletzte Feuerwehrmitglieder

Der Sozialfonds des Salzburger Landesfeuerwehrverbands gewährt Mitgliedern der Salzburger Feuerwehren sowie ihren Hinterbliebenen finanzielle Entschädigungen bei Dienstunfällen, Beschädigung privaten Eigentums und im Todesfall mit unversorgten Angehörigen. Meldungen und Anträge erfolgen über die örtliche Feuerwehr ohne Fristende.

Soziales Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.05.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Salzburg

Förderziel

Aus dem Sozialfonds werden Ausgleichszahlungen für Verdienstausfall (Taggeld) bei Dienstunfällen oder -krankheiten, Geldhilfen zur Wiederbeschaffung beschädigten privaten Eigentums sowie Soforthilfen oder jährliche Zahlungen im Todesfall bei unversorgten Kindern bzw. Ehegatten geleistet.

Förderfähige Ausgaben

  • Taggeld als Ausgleich für Verdienstausfall
  • Geldhilfen zur Wiederbeschaffung privaten Eigentums
  • Soforthilfe bzw. jährliche Zahlungen im Todesfall

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitglied einer Salzburger Feuerwehr oder Hinterbliebene(r) desselben
  • Krankheit/Unfall oder Eigentumsbeschädigung in Ausübung des Feuerwehrdienstes bzw. Ableben mit unversorgten Kindern/Ehegatten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Krankenstandsmeldung binnen fünf Tagen und ärztliche Bestätigung der Dauer
  2. Antrag und Rechnungs-/Zahlungsbelege bei beschädigtem Eigentum
  3. Antrag und Todesanzeige im Todesfall

Beschreibung

Der Sozialfonds des Salzburger Landesfeuerwehrverbands unterstützt Mitgliedern der Salzburger Feuerwehren sowie deren hinterbliebene Angehörige mit finanziellen Entschädigungen bei dienstlichen Zwischenfällen. Im Falle von Dienstunfällen oder -krankheiten erhalten Feuerwehrdienstleistende ein pauschales Taggeld als Ausgleich für Verdienstausfall. Kommt es zur Beschädigung privaten Eigentums – beispielsweise Brillen oder Gebisse – werden Geldhilfen zur Wiederbeschaffung gewährt. Unabhängig von der konkreten Diensthandlung sichert der Fonds im Todesfall bei unversorgten Kindern oder Ehegatten sowohl Soforthilfen als auch mögliche jährliche Zahlungen. Die Antragstellung erfolgt unbürokratisch über die örtliche Feuerwehr und ist grundsätzlich fortlaufend möglich, wobei Krankenstände innerhalb von fünf Tagen nach Unfall oder Erkrankung gemeldet werden müssen.

Förderberechtigt sind alle aktiven Mitglieder der Salzburger Feuerwehren und im Ablebensfall deren hinterbliebene Kinder oder Ehegatten ohne anderweitigen Unterhaltsanspruch. Notwendige Unterlagen umfassen bei Dienstunfällen eine ärztliche Bestätigung zur Dauer des Krankenstandes, bei beschädigtem Eigentum Rechnungs- und Zahlungsbelege sowie im Todesfall die Sterbeanzeige. Ziel des Fonds ist es, das persönliche und familiäre Auskommen in Ausnahmesituationen zu stabilisieren und schnelle finanzielle Hilfe zu leisten. Die Maßnahme trägt zur Stärkung des Ehrenamts im Katastrophenschutz bei und unterstreicht die Wertschätzung ehrenamtlichen Engagements im Bundesland Salzburg.

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