Zuschuss

Sozialfonds "Graz hilft"

Der Sozialfonds "Graz hilft" bietet Grazer Bürger:innen in unverschuldeten Notlagen finanzielle Unterstützung. Anträge können jederzeit gestellt werden (gültig ab 18.06.2020).

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.06.2020
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von Grazer Bürgerinnen und Bürgern in unverschuldeten Notlagen zur Sicherung der sozialen Basisversorgung für Menschen mit geringem Einkommen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz in Graz seit mindestens 12 Monaten
  • Österreichische Staatsbürger:innen oder ausländische/staatenlose Personen mit berechtigtem Aufenthalt über 3 Monate in Österreich
  • Nachweis eines geringen Einkommens
  • Nachgewiesene unverschuldete Notsituation
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Staatsbürgerschaftsnachweis
  2. Aufenthaltstitel
  3. Einkommens- und Vermögensbelege des Haushalts
  4. Vollständiger Kontoauszug des letzten Monats
  5. Belege über die unverschuldete Notsituation
  6. Belege über sonstige Unterstützungsleistungen

Beschreibung

Der Sozialfonds „Graz hilft“ unterstützt dauerhaft Grazer:innen in ungeplanten Notlagen mit unentgeltlichen Zuschüssen zur Sicherung der sozialen Basisversorgung. Seit dem 18. Juni 2020 können volljährige Personen mit Hauptwohnsitz in Graz (mindestens 12 Monate) jederzeit Anträge einreichen. Die Mittel stehen im Rahmen einer freiwilligen Leistung der Stadt Graz bereit und sind budgetär nicht beschränkt. Eine Kommission prüft die Fördergesuche in regelmäßigen Abständen: Unterstützungen bis 1.500 Euro werden vom Sozialreferat entschieden, darüber entscheidet der Stadtsenat als Kollegialorgan.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis österreichischer Staatsbürgerschaft oder eines über drei Monate gültigen Aufenthaltstitels, eines geringen Einkommens und einer unverschuldeten Notsituation. Antragstellende müssen im Vorfeld gesetzliche Leistungen (z. B. Mindestsicherung oder Arbeitslosengeld) in Anspruch genommen haben und dürfen in den letzten fünf Jahren keine Unterstützung aus diesem Fonds erhalten haben. Ausgeschlossen sind Asylwerber:innen und Personen mit Rechtsanspruch auf Grundversorgung. Zur Antragstellung werden u. a. vorgelegt: Staatsbürgerschafts- bzw. Aufenthaltstitelnachweis, Einkommens- und Vermögensbelege, vollständiger Kontoauszug des letzten Monats sowie Belege über die Notsituation und bereits bezogene Unterstützungsleistungen.

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