Sozialökonomische Betriebe
Integration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen durch relativ geschützte, befristete Arbeitsplätze im Rahmen sozialökonomischer Betriebe. Das AMS übernimmt definierte Sach- und Personalkosten; erwirtschaftete Überschüsse reduzieren den Beihilfenbetrag.
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Förderkriterien
Förderziel
Integration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen. Durch die Bereitstellung von relativ geschützten, befristeten Arbeitsplätzen soll die nachhaltige Integration schwer vermittelbarer Personen in den Arbeitsmarkt gefördert werden. Sozialökonomische Betriebe bieten Produkte und Dienstleistungen unter Marktbedingungen an, wobei das AMS definierte Sach- und Personalkosten übernimmt und eine sparsame Geschäftsführung sowie die Reduktion von Beihilfen durch erwirtschaftete Überschüsse sicherstellt.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zielgruppe sind schwer vermittelbare Personen mit eingeschränkter Produktivität, deren Zugehörigkeit im Einzelfall geprüft wird.
- Beschäftigung erfolgt in Form eines vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnisses.
- Bereitstellung sozialarbeiterischer, sozialpädagogischer, psychosozialer oder qualifizierender sowie weiterer unterstützender Angebote zur Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit.
Beschreibung
Sozialökonomische Betriebe setzen auf die nachhaltige Integration von am Arbeitsmarkt benachteiligten Personen durch die Schaffung relativ geschützter, befristeter Arbeitsplätze. Bundesweit tätige Unternehmen und gemeinnützige Organisationen können Förderungen in Form von Zuschüssen beantragen, um definierte Sach- und Personalkosten abzudecken. Das Arbeitsmarktservice (AMS) übernimmt einen Großteil der Förderkosten, während erwirtschaftete Überschüsse automatisch den Förderbeitrag reduzieren. Unter Marktbedingungen erbrachte Produkte und Dienstleistungen gewährleisten eine praxisnahe Vorbereitung auf den regulären Arbeitsmarkt. Das Programm fördert eine sparsame Geschäftsführung und sorgt so für optimale Einsatzmöglichkeiten von schwer vermittelbaren Beschäftigten mit im Regelfall eingeschränkter Produktivität.
Teilnehmende werden in einem vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnis beschäftigt und erhalten darüber hinaus ein umfassendes Paket aus sozialarbeiterischen, sozialpädagogischen, psychosozialen sowie weiteren qualifizierenden Unterstützungsangeboten. Diese Maßnahmen verbessern die Vermittlungsfähigkeit und schaffen Lern- und Entwicklungsspielräume. Anträge können jederzeit seit der Einführung im Jahr 2013 gestellt werden, wobei die Zielgruppenzugehörigkeit individuell geprüft wird. Träger:innen profitieren nicht nur von einer direkten Kostenförderung für Sach- und Personalkosten, sondern auch von der Möglichkeit einer EU-Kofinanzierung durch den BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Sektion IX). Interessierte Unternehmen und Organisationen erhalten detaillierte Informationen zum Ablauf und zur Antragstellung beim AMS – so wird die Brücke zwischen Sozialem und Beschäftigung erfolgreich geschlagen.
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