Sozialpädagogische Familienbetreuung
Längerfristige sozialpädagogische Betreuung von Familien in Steiermark zur Stärkung der Eigenverantwortlichkeit und Erziehungskompetenz. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Eigenverantwortlichkeit, der Ressourcen und der Problemlösungskompetenz der Familie, Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz, damit Kinder und Jugendliche im Sinne ihres Wohls gefördert und erzogen werden können.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
- Familien mit psychischer Überlastung durch Einzelkrisen (z. B. Tod, Trennung, Scheidung, Haft)
- Alleinige Verantwortung eines Elternteils für die Familie
- Stark problembeladene Familien bei psychosozialer und/oder materiell-ökonomischer Mehrfachbelastung
- Familien mit eingeschränkter organisatorischer Fähigkeit in der Alltagsbewältigung
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Beschreibung
Die Sozialpädagogische Familienbetreuung in der Steiermark bietet eine längerfristige, sozialpädagogische Begleitung von Familien, die mit psychosozialen, erzieherischen, materiellen oder sozialen Herausforderungen konfrontiert sind. In enger Kooperation mit Bezirksverwaltungsbehörden wird ein maßgeschneidertes Betreuungskonzept entwickelt und direkt im Lebensumfeld der Familien umgesetzt. Das Förderziel liegt auf der Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, der vorhandenen Ressourcen und der Problemlösungskompetenz in der Familie sowie auf der Erhöhung der elterlichen Erziehungskompetenz, um das Wohl von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu sichern und zu fördern.
Als Zuschussprogramm richtet sich die Förderung ausschließlich an gemeinnützige Organisationen, die über einen schriftlichen Leistungsvertrag mit der Landesregierung verfügen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Gefördert werden Einrichtungen, die Familien in akuten Krisensituationen – beispielsweise nach Trennung, bei alleinerziehender Verantwortung oder mehrfacher psychosozialer Belastung – unterstützen und begleiten. Voraussetzungen sind außerdem eine eingeschränkte Alltagsorganisation, Entwicklungsdefizite oder eine Gefährdung des Kindeswohls. Durch die kontinuierliche Finanzierung wird eine verlässliche Betreuung ermöglicht, die Familien in ihrer Selbstständigkeit stärkt und Fachkräften Raum zur professionellen Begleitung bietet.