Zuschuss

Sozialpädagogische Kinder- und Jugendbetreuung

Intensivbetreuung für Kinder und Jugendliche in Problemsituationen oder nach stationärer Unterbringung in der Steiermark zur Stabilisierung des Erziehungserfolgs. Leistungen fortlaufend verfügbar.

Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.10.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Sozialpädagogische Kinder- und Jugendbetreuung stellt eine individuelle Intensivbetreuung für Kinder und Jugendliche in verschiedensten Problemsituationen oder nach stationärer Unterbringung dar, um psychische und soziale Entwicklungsstörungen zu bessern und den Erziehungserfolg zu stabilisieren. Ziel ist die Erweiterung der sozialen Handlungsfähigkeit, Selbstständigkeit sowie der Kompetenzen zur Alltags- und Lebensbewältigung und die Herstellung optimaler Entwicklungsbedingungen auf psychischer, sozialer und somatischer Ebene.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bescheidmäßig bewilligte private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit schriftlichem Leistungsvertrag mit der Steiermärkischen Landesregierung
  • Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren (in Ausnahmefällen ab 8) bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum 21. Lebensjahr
  • Vorliegende gültige Betreuungsvereinbarung
  • Vorliegen einer Gefährdung des Kindeswohls, von Sozialisationsproblemen, psychosozialen Entwicklungskrisen oder akuten emotionalen Belastungen

Beschreibung

Die Sozialpädagogische Kinder- und Jugendbetreuung in der Steiermark ermöglicht gemeinnützigen Organisationen, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen oder nach stationären Unterbringungen durch individuelle Einzelbetreuung zu stabilisieren. Als fortlaufendes Zuschussprogramm werden private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen mit gültigem Leistungsvertrag beauftragt, das soziale Umfeld einzubeziehen und zugleich den Fokus auf die Förderung der Betroffenen selbst zu legen. Die Leistungen zielen darauf ab, behutsam an psychische und soziale Entwicklungsprozesse anzuknüpfen und optimale Rahmenbedingungen auf psychischer, sozialer und somatischer Ebene bereitzustellen, um den Erziehungserfolg nachhaltig zu festigen.

Gefördert werden Kinder und Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr (in Ausnahmefällen ab acht Jahren) bis zur Volljährigkeit beziehungsweise in begründeten Fällen bis zum 21. Lebensjahr, sofern Gefährdung des Kindeswohls, Sozialisationsprobleme, psychosoziale Entwicklungskrisen oder akute emotionale Belastungen vorliegen oder nach erlebnispädagogischen Angeboten eine Nachbetreuung erforderlich ist. Antragstellende Einrichtungen müssen eine bescheidmäßige Bewilligung der Steiermärkischen Landesregierung sowie eine gültige Betreuungsvereinbarung vorweisen. Die Maßnahme strebt die Erweiterung sozialer Handlungsfähigkeit, Selbstständigkeit sowie lebenspraktischer Kompetenzen an und legt den Grundstein für eine nachhaltige Alltags- und Lebensbewältigung. Anträge können jederzeit gestellt werden.

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