Zuschuss

Sozialstaffel-Beitragsersätze institutionelle Kinderbetreuung

Das Land Steiermark gewährt ErhalterInnen institutioneller Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder bis zum Schuleintritt einen einkommensabhängigen Beiträgeersatz gemäß Sozialstaffel. Antragstellung über das elektronische KIN-WEB-System.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
17.10.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Steiermark

Förderziel

Gewährung eines einkommensabhängigen Elternbeitragsersatzes für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark, um Familien mit Kindern bis zum Schuleintritt zu entlasten.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwand

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Betrieb einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung in der Steiermark
  • Einhebung einkommensabhängiger Elternbeiträge gemäß Sozialstaffel
  • Hauptwohnsitz des Kindes oder Arbeitsplatz eines Elternteils in der Steiermark

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über KIN-WEB

Beschreibung

Sozialstaffel-Beitragsersätze institutionelle Kinderbetreuung in der Steiermark unterstützt Träger:innen von Kinderbetreuungseinrichtungen, die Kinder bis zum Schuleintritt betreuen. Ziel dieser fortlaufenden Fördermöglichkeit ist die Entlastung von Familien durch einen einkommensabhängigen Ersatz der Elternbeiträge gemäß der steirischen Sozialstaffel. Der Zuschuss deckt insbesondere Personalaufwand ab und trägt dazu bei, qualitativ hochwertige Betreuung mit einem ausgewogenen Kostenmodell zu verbinden. Voraussetzung für einen Anspruch ist der Betrieb einer institutionellen Einrichtung in der Steiermark, die Einhebung einkommensabhängiger Elternbeiträge nach Sozialstaffel sowie der Nachweis eines Hauptwohnsitzes des Kindes oder des Arbeitsplatzes eines Elternteils in der Region.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische KIN-WEB-System. Für Einrichtungen, die zum Beginn des Kinderbetreuungsjahres starten, ist der Antrag längstens bis zum 1. Oktober einzureichen; bei späterer Aufnahme gilt eine Frist von zwei Wochen nach Inbetriebnahme. Förderberechtigt sind Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen, die in den Themenfeldern Soziales, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales tätig sind. Ergänzend stellt die zuständige Abteilung der Landesregierung Fachberatung bereit und gewährleistet durch regelmäßige Kontrollen eine transparente Vergabe. Diese Förderung leistet einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Planbarkeit von Betreuungsträger:innen und unterstützt eine zukunftsorientierte Kinderbetreuungsinfrastruktur in der Steiermark.

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