Zuschuss

Sozialzuschuss (DPSG Diözesanverband Berlin)

Der Diözesanverband Berlin der DPSG stellt Einzelmitgliedern bei wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen Sozialzuschüsse von bis zu 50 % der Kostenbeteiligung für pfadfinderische Aktivitäten (Sommerlager, Pfingstlager, Herbst-/Winterlager, Aus- und Fortbildungen) bereit. Antragstellung mit Formular in der Regel vier Wochen vor Beginn der Maßnahme.

Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Einfach
Region: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
Förderquote: 50%

Förderziel

Ziel ist es, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auch bei wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen die Teilnahme an pfadfinderischen Aktivitäten wie Sommerlagern, Pfingstlagern, Herbst- oder Winterlagern, Wochenenden sowie Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und so ein solidarisches Miteinander zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Kostenbeteiligung an pfadfinderischen Aktivitäten (Lager, Fahrten, Aus- und Fortbildungen)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • DPSG-Mitgliederbeitrag

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitglied im DPSG Diözesanverband Berlin
  • Antragstellung in der Regel vier Wochen vor Beginn der Maßnahme
  • Nachweis einer wirtschaftlichen Bedürftigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Sozialzuschussformular
  2. Unterschrift eines Mitglieds des Stammesvorstandes

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftliche Bedürftigkeit der Antragstellenden
  • Prüfung vorhandener Eigen- und Fremdfördermöglichkeiten

Beschreibung

Der Sozialzuschuss des DPSG Diözesanverbandes Berlin richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, die als Einzelmitglied bei wirtschaftlich herausfordernden Verhältnissen eine finanzielle Entlastung für pfadfinderische Aktivitäten benötigen. Gefördert werden bis zu 50 % der Kostenbeteiligung für Sommer-, Pfingst-, Herbst- und Winterlager sowie Wochenendfahrten, Aus- und Fortbildungen. Ziel ist es, Solidarität und soziale Teilhabe zu stärken, indem jungen Menschen trotz finanzieller Hürden uneingeschränkte Teilnahme an gemeinschaftlichen Erlebnissen ermöglicht wird. Die Mittel werden bedarfsorientiert vergeben und orientieren sich an der nachgewiesenen wirtschaftlichen Bedürftigkeit sowie an bereits ausgeschöpften Eigen- und Fremdfördermöglichkeiten.

Ein Antrag ist in der Regel spätestens vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Maßnahme über das ausgefüllte Sozialzuschussformular mit Unterschrift eines Stammesvorstandsmitglieds einzureichen. Für Pfingstlager gilt der Stichtag 1. Mai, für Sommerlager und die Bedarfsmeldung für Herbstlager der 15. Juni; weitere Veranstaltungen erfordern eine Anmeldung des Bedarfs acht Wochen vor Beginn und einen vollständigen Antrag vier Wochen vor Start. Die Entscheidung erfolgt auf Basis der wirtschaftlichen Prüfung und vorhandener Förderfonds. Nicht förderfähig ist der reguläre DPSG-Mitgliederbeitrag. Bei Budgetüberschreitung kann eine Warteliste gebildet werden, wobei verbleibende Mittel nach dem 30. Oktober gleichmäßig verteilt werden. Dokumente: ausgefülltes Formular, Nachweis der Bedürftigkeit und Unterschrift des Stammesvorstands. So wird sichergestellt, dass alle Interessierten unabhängig von ihrer finanziellen Situation an wertvollen pfadfinderischen und bildungsorientierten Veranstaltungen teilnehmen können.

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