Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Jugend, Sport, Bildung und Soziales
Die Sparkassenstiftung Lüneburg fördert Projekte, Veranstaltungen und Aktionen in den Bereichen Jugend, Sport, Bildung und Soziales in der Hansestadt und im Landkreis Lüneburg; kommerzielle Aktivitäten sind ausgeschlossen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, Veranstaltungen und Aktionen in den Bereichen Jugend- und Altenhilfe, Sport, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie des Schutzes von Ehe und Familie in der Hansestadt und im Landkreis Lüneburg.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sportbekleidung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte in den Förderbereichen Jugend- und Altenhilfe, Sport, Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie Schutz von Ehe und Familie
- Sitz in der Hansestadt Lüneburg oder im Landkreis Lüneburg
- Gemeinnützigkeit im Sinne des § 52 AO
- Freistellungsbescheid auf Anforderung
- Keine kommerziellen Aktivitäten
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Antragsformular über die digitale Förderplattform
Beschreibung
Die Sparkassenstiftung Lüneburg unterstützt gemeinnützige Vereine, Stiftungen und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit Sitz in der Hansestadt Lüneburg sowie im Landkreis Lüneburg bei der Realisierung gemeinnütziger Projekte, Aktionen und Veranstaltungen in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Sport, Aus- & Weiterbildung, Bildung, Soziales, Arbeit & Soziales sowie Kultur & Medien. Kommerzielle Vorhaben sind ausdrücklich ausgeschlossen. Förderanträge können ausschließlich von als gemeinnützig anerkannten Trägern eingereicht werden; die Vorlage eines aktuellen Freistellungsbescheids sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sind Pflichtbestandteile der Antragstellung. Private Antragstellende sind nicht förderberechtigt.
Förderquoten liegen je nach Vorhaben zwischen 33 % und 50 % der Gesamtkosten, wobei investive Maßnahmen bis zu einem Drittel und projektbezogene Ausgaben bis zur Hälfte gefördert werden. Pro Antrag können Fördervereine von Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwehren bis zu 1 000 Euro erhalten; Ausgaben für Sportbekleidung sind ausgeschlossen. Die Entscheidung über Frühjahrssitzungen erfolgt nach fristgerechter Einreichung bis zum 31.03.2026, mit Bescheid im Mai 2026; verspätet eingehende Anträge werden im November 2026 geprüft. Eine fehlerfreie Abrechnung mit Belegnachweis innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage sichert den Verbleib der Fördermittel, andernfalls behält sich die Stiftung Rückforderungen vor. Interessierte gemeinnützige Organisationen aus Niedersachsen können ihre Projektideen digital über die Förderplattform „Hand in Hand für Lüneburg“ einreichen und so einen Beitrag zu einer lebendigen und solidarischen Region leisten.
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