Sparkassenstiftung Lüneburg – Förderfonds Kunst und Kultur
Förderung von gemeinnützigen Kulturprojekten in der Hansestadt und im Landkreis Lüneburg aus den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst, Literatur, Denkmalpflege, Geschichtsvermittlung und Museen. Anträge müssen bis zum 31.03.2026 eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten, Aktionen und Veranstaltungen in den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst (inkl. Foto und Neue Medien), Literatur, Denkmalpflege, Geschichtsaufarbeitung/-vermittlung und Museen in der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Investive Vorhaben
- Kosten für Aktionen und Veranstaltungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kommerzielle Projekte
- Projekte ohne gemeinnützigen Hintergrund
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützigkeit im Sinne des § 52 Abgabenordnung
- Sitz bzw. Projektort in Hansestadt oder Landkreis Lüneburg
- Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
- Vorlage eines Freistellungsbescheids auf Anforderung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Freistellungsbescheid
- Antragsformular
Beschreibung
Die Sparkassenstiftung Lüneburg unterstützt mit ihrem Förderfonds Kunst und Kultur gemeinnützige Initiativen in der Hansestadt und im Landkreis Lüneburg. Gefördert werden Projekte, Aktionen und Veranstaltungen aus den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst (inklusive Fotografie und neue Medien), Literatur, Denkmalpflege, Geschichtsaufarbeitung beziehungsweise -vermittlung sowie Museen. Dabei stehen sowohl investive Vorhaben als auch Sachkosten für Aktionen im Fokus. Die Fördersumme deckt je nach Maßnahme bis zu 50 % der Gesamtkosten ab, investive Maßnahmen werden mit maximal einem Drittel bezuschusst. Alle Projekte müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung umgesetzt werden und im Förderzeitraum lückenlos dokumentiert sein. Reduzieren sich Ausgaben oder steigen Erlöse, behält sich die Stiftung eine Anpassung der Fördersumme vor. Eigeninitiativen der Sparkassenstiftung können sogar vollständig finanziert werden.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Stiftungen, öffentlich-rechtliche Körperschaften oder Interessensverbände mit Sitz oder Projektstandort in der Förderregion. Voraussetzung ist die Gemeinnützigkeit gemäß § 52 Abgabenordnung, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie auf Anforderung der Stiftung der gültige Freistellungsbescheid. Private Antragstellende bleiben ausgeschlossen. Förderanträge sind bis zum 31. März 2026 über die digitale Plattform „Hand in Hand für Lüneburg“ einzureichen, spätere Einreichungen werden in der Novembersitzung 2026 geprüft. Die Vergabekriterien sichern eine transparente Fehlbedarfsfinanzierung und fördern nachhaltige kulturelle Impulse vor Ort.
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