Spartenübergreifende Kulturinitiativen
Finanzielle Förderungen als Beiträge zum Jahresprogramm oder zu Projekten spartenübergreifender Kulturvereine, Kulturinitiativen oder Einzelpersonen in Stadt und Land Salzburg. Anträge bis 30. Juni eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Förderungen als Beiträge zum Jahresprogramm oder zu Projekten spartenübergreifender Kulturvereine, Kulturinitiativen oder Einzelpersonen in Stadt und Land Salzburg. Ziel ist es, der Bevölkerung des Landes Salzburg – insbesondere in den Bezirken – Zugang zu einem qualitativen und vielseitigen Kunst- und Kulturangebot zu ermöglichen sowie die Interessen der Kulturtreibenden zu unterstützen.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit spartenübergreifend und interdisziplinär in Salzburg
- Mittel überwiegend für Aktivitäten in ländlichen Regionen einsetzen
- Dachverbände mit Sitz in Salzburg, die spartenunabhängig Interessen vertreten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderansuchen
- Detaillierte Aufgliederung der voraussichtlichen Gesamteinnahmen und –ausgaben
- Inhaltliche Beschreibung, Programmvorschau
- Bei erstmaliger Einreichung oder Änderung: Firmenbuchauszug, Vereinsregisterauszug, Statuten
Bewertungskriterien
- Einbindung regionaler Kunstschaffender und Kunstproduktionen
- Innovative Ansätze zur Erschließung von neuem Publikum
- Vernetzung und Kooperation zwischen Kulturinitiativen sowie Regionalisierung der Kulturarbeit
Beschreibung
Im Bundesland Salzburg eröffnet die Förderung spartenübergreifender Kulturinitiativen finanzielle Beiträge für Jahresprogramme und Einzelprojekte von Kulturvereinen, Initiativen und Einzelpersonen. Träger:innen aus Vereinen, gemeinnützigen Organisationen und auch Privatpersonen sind antragsberechtigt, ebenso Dachverbände mit Sitz in Salzburg, die spartenübergreifend die Interessen von Kulturtreibenden vertreten. Die Unterstützung erfolgt als Zuschuss und richtet sich gezielt auf Veranstaltungen und Angebote in Stadt und Land Salzburg – mit besonderem Augenmerk auf ländliche Regionen. Durch die Förderung wird ein facettenreiches und qualitatives Kunst- und Kulturangebot für die Bevölkerung geschaffen und zugleich das kreative Potenzial regionaler Akteur:innen und Kunstproduktionen gestärkt.
Einreichungen sind bis längstens 30. Juni eines jeden Jahres möglich und unterliegen klaren Voraussetzungen: Die Aktivitäten müssen interdisziplinär angelegt sein und der Einsatz der Mittel überwiegend in ländlichen Gebieten erfolgen. Bewertet werden insbesondere die Einbindung regionaler Künstler:innen, innovative Zugänge zur Gewinnung neuen Publikums sowie die Vernetzung zwischen Kulturinitiativen. Für die Antragstellung sind ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderansuchen, eine detaillierte Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie eine inhaltliche Beschreibung mit Programmvorschau vorzulegen. Bei erstmaliger Einreichung oder Änderungen sind zusätzlich Firmenbuch- oder Vereinsregisterauszug sowie Statuten beizufügen, um eine transparente und fundierte Entscheidungsgrundlage zu gewährleisten.
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