Sponsoring

Spenden an Rettungsorganisationen | Einsatzorganisationen | Vereine

Der Katastrophenschutzreferent des Landes Kärnten leistet an Rettungsorganisationen, Einsatzorganisationen und Vereine Spenden zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen. Anträge fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Kärnten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Abwehr sowie Bekämpfung von Katastrophen durch finanzielle Unterstützung von Rettungsorganisationen, Einsatzorganisationen und Vereinen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung
  • Schriftliche Förderungszusage

Beschreibung

Der Katastrophenschutzreferent des Landes Kärnten gewährt gemeinnützigen Rettungsorganisationen, Einsatzorganisationen sowie Vereinen im gesamten Bundesland fortlaufende Zuwendungen in Form von Sponsoring. Ziel dieser Förderung ist die wirksame Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen- und Notfällen durch finanzielle Unterstützung von Organisationen, die im Krisen- und Katastrophenschutz engagiert sind. Berechtigt zur Antragstellung sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und sonstige Vereine, die ihre Expertise und Infrastruktur für den Schutz der Bevölkerung einsetzen. Die Initiator:innen können ihre Fördergesuche jederzeit einreichen und benötigen neben der vollständigen Antragstellung lediglich eine schriftliche Förderungszusage, um von den Spenden profitieren zu können.

Das Förderinstrument richtet sich explizit an Träger:innen des Katastrophenschutzes und deckt thematisch sowohl klassische Bereiche wie technische Hilfeleistungen, medizinische Versorgung und Logistik ab als auch soziale Aspekte im Rahmen von Notfallbetreuung. Durch die unkomplizierte, fortlaufende Vergabe wird eine rasche Mittelbereitstellung gewährleistet, um im Ernstfall kurzfristig auf Bedarfe reagieren zu können. Expert:innen aus den geförderten Einrichtungen erhalten so Planungssicherheit für Ausstattungs- und Ausbildungsvorhaben, während das Land Kärnten seine Verantwortung für den Bevölkerungsschutz nachhaltig unterstreicht.

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