Sonstige

Spenden aus USA über den DSZ – International Giving Foundation US-Fund

US-Spender können steuerlich absetzbare Zuwendungsbescheinigungen (tax receipts) für Spenden an deutsche gemeinnützige Organisationen erhalten. Die Stiftung übernimmt Annahme und Quittierung in den USA und den Transfer nach Deutschland. Mindestspendenhöhe 2.500 USD, Bearbeitungszeit 2–6 Wochen.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Entwicklungszusammenarbeit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung deutscher gemeinnütziger Organisationen durch Vermittlung von Spenden aus den USA. Die DSZ – International Giving Foundation übernimmt die Prüfung der Gemeinnützigkeit, Ausstellung der Zuwendungsbescheinigung in den USA und den Transfer der Mittel nach Deutschland.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz in den USA für Spender
  • Deutscher Sitz der empfangenden Organisation
  • Anerkennung als gemeinnützige Organisation nach § 52 AO

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Spendenformular
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit der Empfängerorganisation

Beschreibung

Über den DSZ – International Giving Foundation US-Fund können US-amerikanische Spender:innen steuerlich absetzbare Zuwendungsbescheinigungen (tax receipts) für Beiträge an deutsche gemeinnützige Initiativen erhalten. Die Stiftung übernimmt die formale Prüfung der Empfängerorganisation auf ihre Gemeinnützigkeit nach § 52 AO, die Annahme und Quittierung der Spende in den USA sowie den Transfer der Mittel nach Deutschland. Spenden ab 2.500 USD werden in der Regel innerhalb von zwei bis sechs Wochen bearbeitet. Das Programm richtet sich an US-amerikanische Privatpersonen und Unternehmen ebenso wie an deutsche Vereine, Stiftungen und gGmbHs, die ihre Arbeit in den Bereichen gesellschaftlicher Zusammenhalt, Entwicklungszusammenarbeit, Arbeit & Soziales sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung finanzieren möchten.

Die Förderoption steht bundesweit offen und ist jederzeit abrufbar – Anfragen und Überweisungen können fortlaufend gestellt werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Abwicklung ist der Wohnsitz der Spender:innen in den USA sowie ein in Deutschland registrierter Sitz der empfangenden Organisation. Zur Antragstellung sind ein ausgefülltes Spendenformular und ein Nachweis der Gemeinnützigkeit der Empfänger:innen einzureichen. Durch die unkomplizierte Abwicklung schafft das Programm Transparenz und Rechtssicherheit für alle Beteiligten und leistet einen wertvollen Beitrag zur Stärkung des gemeinnützigen Engagements zwischen den USA und Deutschland.

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