Zuschuss

Spielraumförderung

Förderung von Spielraumkonzepten und öffentlichen Spielräumen (Spielplätze, Naturspielräume, Jugendparks, Spiel- und Aktionsnischen) in Vorarlberg zur Stärkung von Spiel und generationenübergreifender Begegnung im Freien. Anträge ab 01.01.2024 laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Das Land Vorarlberg gewährt im Rahmen der Spielraumförderung Landesmittel, damit Kinder und Jugendliche den erforderlichen Raum für Spiel und Aktivität im Freien vorfinden und generationenübergreifende Begegnungen im öffentlichen Raum ermöglicht werden. Synergieeffekte in den Bereichen Ortsteil- und Quartiersentwicklung, Klimawandelanpassung sowie Biodiversität im Siedlungs­raum werden ausdrücklich begrüßt. Gefördert werden Spielraumkonzepte (§ 3 SpielraumG) sowie öffentliche Spielräume wie Spielplätze, Naturspielräume, Jugendparks und Spiel- und Aktionsnischen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einreichung gemäß aktueller Richtlinie der Landesregierung über die Förderung von Spielräumen
  • Zahlungen im Gemeindehaushalt dürfen nicht älter als 3 Jahre vor Antragseinreichung sein (bei Spiel- und Aktionsnischen max. 1 Jahr)
  • Beginn des Vorhabens innerhalb von 1½ Jahren nach Ausstellung der Förderzusage
  • Förderzusage verliert 5 Jahre nach Ausstellung ihre Gültigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen – Erst- oder Neufassung eines Spielraumkonzeptes nach § 3 Spielraumgesetz
  2. Förderansuchen – Überprüfung und etwaige Neufassung der Maßnahmenplanung eines Spielraumkonzeptes nach § 3 Spielraumgesetz
  3. Förderansuchen – Spielplatz
  4. Förderansuchen – Jugendpark
  5. Förderansuchen – Naturspielraum
  6. Förderansuchen – Spiel- und Aktionsnische

Beschreibung

Die Spielraumförderung des Landes Vorarlberg unterstützt öffentliche Institutionen bei der Entwicklung und Umsetzung innovativer Spielraumkonzepte sowie der Errichtung vielfältiger Freiraumangebote. Gefördert werden sowohl konzeptionelle Maßnahmen nach § 3 Spielraumgesetz als auch konkrete Anlagen wie Spielplätze, Naturspielräume, Jugendparks und Spiel- und Aktionsnischen. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen den dringend benötigten Raum für Bewegung und Entdeckung im Freien zu bieten und generationenübergreifende Begegnungen im öffentlichen Raum zu stärken. Besondere Beachtung finden Synergieeffekte mit Quartiersentwicklung, Klimawandelanpassung und Biodiversität im Siedlungsraum. Anträge können unbefristet ab dem 01. Jänner 2024 laufend eingereicht werden; die Förderauszahlung erfolgt in Form von Zuschüssen.

Die Förderung richtet sich primär an Gemeinden und öffentliche Stellen in Vorarlberg, die Spielraumkonzepte erstellen und realisieren. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Einreichung gemäß der aktuellen Richtlinie der Landesregierung sowie die Einhaltung von Fristen: Haushaltszahlungen dürfen maximal drei Jahre (bei Spiel- und Aktionsnischen ein Jahr) vor Antragstellung erfolgt sein, das Vorhaben muss innerhalb von 1 ½ Jahren nach Förderzusage starten und die Zusage verliert nach fünf Jahren ihre Gültigkeit. Zur Antragstellung sind spezialisierte Förderansuchen für Erst- oder Neufassungen von Spielraumkonzepten, Überprüfungen der Maßnahmenplanung sowie für die einzelnen Spielorttypen erforderlich. Förderwerber:innen erhalten so die Möglichkeit, attraktive und nachhaltige Spielräume für alle Generationen zu schaffen.

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