Sponsoring

Sponsorenläufe an Förderschulen (LVR und LWL) – Elisabeth und Bernhard Weik-Stiftung

Die Stiftung unterstützt Förderschulen, die einen Sponsorenlauf durchführen, mit T-Shirts für alle beteiligten Schüler:innen sowie einem Zuschuss von 5 € pro Teilnehmer:in. Die Auszahlung erfolgt an den Förderverein der Schule und ist zweckgebunden für Sport-/Bewegungsgeräte oder Unterrichtsmaterialien.

Bildung Kinder und Jugendliche Soziales Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: 5 € pro Teilnehmer:in zzgl. T-Shirts

Förderziel

Förderung von Sponsorenläufen an Förderschulen zur Stärkung von Sport- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie zur Sensibilisierung für Inklusion und zur Ausstattung der Schulen mit Materialien.

Förderfähige Ausgaben

  • T-Shirts
  • Sport- und Bewegungsgeräte
  • Unterrichtsmaterialien

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderschule im Zuständigkeitsbereich des LVR oder LWL

Bewertungskriterien

  • Nachweis eines geplanten Sponsorenlaufs
  • Zugehörigkeit zu einer Förderschule im LVR/LWL

Beschreibung

Die Elisabeth und Bernhard Weik-Stiftung fördert in Nordrhein-Westfalen regelmäßig Sponsorenläufe an Förderschulen im Zuständigkeitsbereich von LVR und LWL. Öffentliche Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Schul‐Fördervereine können bei Nachweis eines geplanten Sponsorenevents einen pauschalen Zuschuss von 5 € pro teilnehmender Person erhalten. Zusätzlich werden für alle teilnehmenden Schüler:innen speziell gestaltete T-Shirts bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Förderverein und ist zweckgebunden: Sie fließt in die Anschaffung von Sport‐ und Bewegungsgeräten oder in Unterrichtsmaterialien für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen. Anträge können jederzeit gestellt werden, wodurch eine flexible Planung schulischer Inklusionsprojekte möglich wird.

Mit dieser Initiative verfolgt die Stiftung das Ziel, Sport- und Bewegungsangebote an Förderschulen zu stärken, das Selbstwertgefühl der Schüler:innen zu fördern und das gesellschaftliche Bewusstsein für Inklusion zu schärfen. Die Unterstützung reicht von der praktischen Ausrüstung bis zur finanziellen Förderung, sodass nachhaltige Effekte im Schulalltag erzielt werden. Seit dem Start des Programms haben zahlreiche Schulen in Städten wie Köln, Aachen und Bonn von den Mitteln profitiert und ihre Sportangebote modernisiert. Förderberechtigt sind alle Förderschulen mit Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, die im Bereich von LVR oder LWL liegen. Interessierte Einrichtungen erhalten ohne Fristbindung Vorlagen für die Antragstellung und profitieren von unkomplizierter Abwicklung sowie fachlicher Begleitung durch die Stiftung.

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