Sportförderung in Bremen
Sportförderung in Bremen mit fortlaufender Antragstellung: Finanzhilfen für Sportvereine und Sportverbände zur Aus- und Fortbildung, Baumaßnahmen, Beschaffung von Sportgeräten, Schwimmsport und Inklusion.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung und Unterstützung der Leistungsfähigkeit der Träger des Sports durch Bereitstellung städtischer Sportstätten und direkte Finanzierungshilfen für Vereinsengagement, Baumaßnahmen, Bewirtschaftung von Sportstätten, Beschaffung von Sportgeräten, Schwimmsport und Inklusion im Land Bremen.
Förderfähige Ausgaben
- Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen
- Baumaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten
- Bewirtschaftung von Sportstätten
- Anschaffung von Sportgeräten
- Förderung des Schwimmsports
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Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft im Landessportbund Bremen
- Anerkennung als Träger des Sports gemäß §3 Sportförderungsgesetz
- Eigenmittelanteil von 50% der anerkannten zweckgebundenen Gesamtkosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der voraussichtlichen Kosten
- Rechtsverbindliche Unterschrift
Beschreibung
In der Region Bremen zählt die Sportförderung zu den zentralen Themenfeldern Sport, Kultur & Medien und wird als Zuschuss realisiert. Durch die Bereitstellung städtischer Sportstätten sowie direkte Finanzierungshilfen stärkt das Programm die Leistungsfähigkeit von Sportvereinen und -verbänden. Es richtet sich an Interessenverbände und sonstige Vereine, die als anerkannte Träger:innen des Sports gemäß § 3 Sportförderungsgesetz auftreten und Mitglied im Landessportbund Bremen sind. Schwerpunkte liegen auf der Aus- und Fortbildung von Übungsleiter:innen, Baumaßnahmen an vereinseigenen Sportanlagen, Bewirtschaftung öffentlicher Einrichtungen sowie der Anschaffung von Sportgeräten. Darüber hinaus unterstützt es gezielt den Schwimmsport und fördert inklusive Angebote.
Voraussetzung für eine Förderung ist ein Eigenmittelanteil von mindestens 50 % der anerkannten zweckgebundenen Gesamtkosten; die Förderquote von 50 % gewährleistet einen attraktiven finanziellen Spielraum. Dank fortlaufender Antragstellung lassen sich Maßnahmen flexibel planen, sofern der Antrag vor Beginn der jeweiligen Maßnahme beim zuständigen Sportamt der Freien Hansestadt Bremen eingereicht wird. Förderfähige Ausgaben umfassen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Neu-, Aus- und Umbau oder Renovierung vereinseigener Sportstätten, Betriebskosten, Geräteanschaffungen sowie Programme im Schwimmsport und Inklusion. Grundlage der Förderung bilden ein ausgefülltes Antragsformular, ein verbindlicher Kostenplan und eine rechtsverbindliche Unterschrift. Über die Vergabe entscheidet das Ressort im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und schafft damit eine verlässliche Basis für nachhaltiges Vereinsengagement.