Zuschuss

Sportförderungsbeitrag

Die Stadt Wien stellt über den Sportförderungsbeitrag (10 % der Eintrittspreise bei Sportveranstaltungen) finanzielle Mittel für Wiener Sportorganisationen, Landesfachverbände und Sportvereine zur Förderung von Breiten- und Spitzensport bereit.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.07.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Wien

Förderziel

Finanzielle Unterstützung der Wiener Sportorganisationen zur Betreuung und Förderung der sporttreibenden Bevölkerung in Wien, insbesondere für die Erhaltung von Sportstätten sowie die Förderung von Breiten- und Spitzensport.

Förderfähige Ausgaben

  • Erhaltung von Sportstätten
  • Förderung des Spitzensports
  • Förderung des Breitensports

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wiener Sportdachverbände (ASKÖ, ASVÖ, UNION)
  • Wiener Landesfachverbände
  • Sportvereine mit Sitz in Wien

Beschreibung

Der Sportförderungsbeitrag der Stadt Wien stellt seit 1948 eine bundesweit einzigartige Solidaritätsmaßnahme dar: Zehn Prozent der Eintrittspreise bei Sportveranstaltungen werden zweckgebunden in den Wiener Breiten- und Spitzensport reinvestiert. Über diese Mittel können Wiener Sportdachverbände (ASKÖ, ASVÖ, UNION), Landesfachverbände und Sportvereine laufend Zuschüsse zur Bewirtschaftung und Modernisierung ihrer Infrastruktur sowie zur Durchführung sportlicher Aktivitäten beantragen. Die Finanzierung zielt auf eine nachhaltige Erhaltung von Sportstätten und auf die Stärkung des Nachwuchssportes ebenso wie auf die Förderung von Spitzenleistungen. Durch die unbefristete Antragsfrist ist eine flexible Planung für Vereinsführungen, Verbandsgremien und gemeinnützige Organisationen gewährleistet.

Mit dem Sportförderungsbeitrag werden die bedarfsorientierte Betreuung der Sport treibenden Bevölkerung und die qualifizierte Ausbildung von Trainer:innen und Funktionär:innen unterstützt. Gefördert werden sowohl Instandhaltungsmaßnahmen an Hallen, Plätzen und Trainingsanlagen als auch Projekte im Spitzen- und Breitensportbereich. Die Mittelvergabe erfolgt durch die Sportabteilung der Stadt Wien (MA 51) nach jährlich festgelegten Gemeinderatsbeschlüssen. Interessierte Leistungensträger:innen mit Sitz in Wien können jederzeit einen formlosen Antrag einreichen. Dabei gelten als förderfähige Ausgaben insbesondere jene Aufwendungen zur Erhaltung von Sportstätten, zur Nachwuchsarbeit und zur Durchführung nationaler wie internationaler Wettkämpfe. Der Beitrag liefert so einen wichtigen Impuls für die Sportinfrastruktur und leistet einen spürbaren Beitrag zur Lebensqualität in Wien.

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