Sportstätten und Sporteinrichtungen
Förderung zum Neubau, Ausbau, Umbau, Fertigstellung und Sanierung von Klubgebäuden und Sportanlagen sowie Ankauf von Sportausrüstungen in Kärnten. Laufende Antragstellung möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Neubau, Ausbau, Umbau, Fertigstellung und Sanierungen von Klubgebäuden und Sportanlagen sowie Ankauf von Sportausrüstungen.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen (Neubau, Ausbau, Umbau, Fertigstellung, Sanierung)
- Ankauf von Sportausrüstungen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung des Kärntner Sportgesetzes, LGBl. 99/1997 idgF
- Einhaltung der Kärntner Sportrichtlinien Sportstättenbau und Sporteinrichtungen
- Sportsvereine, Sportverbände oder Gemeinden mit Sitz in Kärnten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ansuchen des Sportvereines, Sportverbandes oder der Gemeinde
- Skizzen bzw. planliche Darstellung im Maßstab
- Nachvollziehbare Kostenaufstellung oder Kostenvoranschlag
- Pachtvertrag mit Nutzungsrecht von mindestens 25 Jahren
Beschreibung
In Kärnten steht eine laufend verfügbare Zuschussförderung bereit, die den Neubau, Ausbau, Umbau, die Fertigstellung und umfassende Sanierungen von Klubgebäuden sowie Sportanlagen unterstützt und zugleich den Ankauf von Sportausrüstungen ermöglicht. Ziel dieser Initiative ist es, moderne und barrierearme Sportstätten zu realisieren, die langfristig den regionalen Sportbetrieb stärken. Fördermittel können für eine Vielzahl von Baumaßnahmen eingesetzt werden – von der Errichtung neuer Trainingshallen über die Sanierung des Clubhauses bis hin zum Ausbau von Spielfeldern oder Multifunktionsflächen. Mit diesem Angebot werden insbesondere die Infrastruktur und die Ausstattung von Kärntner Sportvereinen, Sportverbänden, Dachverbänden und Gemeinden nachhaltig verbessert.
Für eine Antragstellung kommen gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz in Kärnten infrage, die das Kärntner Sportgesetz sowie die Sportrichtlinien zum Sportstättenbau einhalten. Förderfähig sind sämtliche Kosten für Baumaßnahmen und Sportgeräte; hierzu müssen dem Ansuchen Skizzen bzw. planliche Darstellungen im Maßstab, eine nachvollziehbare Kostenaufstellung oder ein detaillierter Kostenvoranschlag sowie ein Pachtvertrag mit mindestens 25 Jahren Nutzungsrecht beiliegen. Die formlose Einreichung des Ansuchens erfolgt fortlaufend, ohne Fristende. Anträge werden auf Grundlage der fachlichen und rechtlichen Vorgaben geprüft und im Rahmen der verfügbaren Mittel als Teilfinanzierung ausgezahlt. Dieses Fördermodell bietet Kärntner Sportorganisationen eine verlässliche Möglichkeit, ihre baulichen und materiellen Ressourcen zukunftsorientiert zu erweitern und das sportliche Angebot für alle Teilnehmer:innen zu optimieren.