Zuschuss

Sportstättenförderung und Groß-Sportgeräteförderung

Förderung von Errichtung, Erweiterung, Sanierung von Sportanlagen sowie Ankauf von Groß-Sportgeräten für Trainingszwecke im Bundesland Salzburg. Anträge laufend möglich.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg

Förderziel

Förderung der Errichtung, Erweiterung oder des Umbaus sowie der notwendigen Sanierung von Sportanlagen und des Ankaufs von Sportgeräten, die nicht zur allgemeinen Ausstattung zählen und für Trainingszwecke größerer Personengruppen notwendig sind, im Landesgebiet Salzburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtung von Sportanlagen
  • Erweiterung/Umbau bestehender Sportanlagen
  • Sanierung bestehender Sportanlagen
  • Ankauf von Groß-Sportgeräten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Instandhaltungen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Tätigkeit im Bundesland Salzburg
  • Einreichung gemäß Richtlinien Sportstättenförderung des Landes Salzburg

Bewertungskriterien

  • Gender Mainstreaming
  • Diversity Management

Beschreibung

Die Sportstättenförderung und Groß-Sportgeräteförderung des Landes Salzburg unterstützt Gemeinden, Vereine sowie Sport-Fach- und Dachverbände bei der Realisierung zukunftsweisender Sportinfrastrukturen. Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung, der Umbau und die Sanierung von Sportanlagen ebenso wie der Ankauf von spezialisierten Groß-Sportgeräten, die über die übliche Grundausstattung hinausgehen und für Trainingszwecke größerer Gruppen unerlässlich sind. Die Anträge können laufend eingereicht werden und bieten Interessensverbänden sowie öffentlichen Einrichtungen im Bundesland Salzburg langfristige Planungssicherheit. Ziel ist es, hochwertige und bedarfsgerechte Sportinfrastrukturen zu schaffen, die den Bewegungsfreiraum von Teilnehmer:innen erweitern und den Leistungsstandort Salzburg nachhaltig stärken.

Die Bewilligung erfolgt in Form von direkten Zuschüssen auf Basis der Richtlinien Sportstättenförderung des Landes Salzburg. Wesentliche Bewertungskriterien sind Gender Mainstreaming und Diversity Management, um eine inklusive und gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten. Förderfähige Ausgaben umfassen Neubau, Erweiterung sowie notwendige Sanierungsarbeiten an bestehenden Anlagen und den Erwerb von nicht standardisierten Sportgeräten, während laufende Instandhaltungen ausgenommen sind. Durch transparente und kontinuierliche Mittelvergabe fördert die zuständige Abteilung 2 – Kultur, Bildung, Gesellschaft und Sport innerhalb der Salzburger Landesregierung die Entwicklung regionaler Sportangebote und trägt zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts bei. Die laufende Einreichungsmöglichkeit garantiert eine flexible Projektumsetzung entsprechend individueller Zeitpläne und fördert so die Sportvielfalt im Bundesland Salzburg.

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