Zuschuss

Sportstättenförderung und Groß-Sportgeräteförderung

Förderung zur Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Sportanlagen sowie Anschaffung kostspieliger Sportgeräte im Bundesland Salzburg. Anträge sind unbefristet und jährlich bis 30.06. einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.04.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: 10% - 35% bzw. bis 33%

Förderziel

Die Förderung soll die Sportinfrastruktur unterstützen, um vielfältige Bewegungsaktivitäten sowie modernen Trainings- und Wettkampfbetrieb zu ermöglichen und nachhaltige, bedarfsorientierte und moderne Sportinfrastruktur für Spitzen-, Leistungs- und Breitensport sicherzustellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Errichtungs-, Erweiterungs-, Umbau- und Sanierungskosten für Sportanlagen
  • Anschaffungskosten von Groß-Sportgeräten
  • Eigenleistungen (Personen- und Baumaschineneinsatz)

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grundbeschaffungskosten
  • Ankauf oder Leasing bestehender Sportanlagen
  • Aufschließungskosten
  • Errichtung von Parkplätzen und Zufahrtswegen
  • Verwaltungskosten
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antrag vor Beginn der Projektausführung (z.B. Baubeginn oder Anschaffung)
  • Einreichung spätestens bis 30.06. des laufenden Kalenderjahres
  • Bedarfserhebung und Begutachtung durch das Landessportbüro
  • Gewährleistung der öffentlichen Zugänglichkeit der geförderten Sportanlage

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderansuchen Sportstätten- und Sportgeräteförderung
  2. Budget und Rechnungsabschluss
  3. Finanzierungsplan
  4. Eigentumsnachweis
  5. Kostenvoranschläge
  6. Berichte und Lage- und Baupläne

Bewertungskriterien

  • Bedarfsorientierung
  • Dringlichkeit des Vorhabens
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Finanzkraft der Gemeinde
  • Technische Funktionstauglichkeit der Sportgeräte

Beschreibung

Im Bundesland Salzburg unterstützt das Programm die bedarfsorientierte Errichtung, Erweiterung und Sanierung öffentlich zugänglicher Sportanlagen sowie die Anschaffung leistungsfähiger Groß-Sportgeräte. Ziel ist die Schaffung nachhaltiger und moderner Infrastruktur, die sowohl vielfältige Bewegungsangebote als auch einen zeitgemäßen Trainings- und Wettkampfbetrieb für Spitzen-, Leistungs- und Breitensport ermöglicht. Gefördert werden Bau-, Umbau- und Sanierungskosten ebenso wie Eigenleistungen in Form von Personen- und Baumaschineneinsatz. Die beantragenden Gemeinden, Sportvereine, Sportfachverbände und gemeinnützigen Institutionen können im Rahmen eines unbefristeten Verfahrens laufend Anträge stellen und profitieren von einer transparenten Begutachtung durch das Landessportbüro. Voraussetzung für eine Bewilligung ist die Einreichung des Antrags vor Baubeginn bzw. Anschaffung sowie eine fundierte Bedarfserhebung und fachliche Begutachtung durch das Landessportbüro.

Die Förderquote bewegt sich je nach Finanzkraft der Kommune zwischen 10 % und 35 % der anerkannten Kosten, während für Sportgeräte bis zu 33 % der Ausgaben übernommen werden. Förderfähig sind insbesondere Errichtungs- und Sanierungskosten von Sportplätzen, Leichtathletikanlagen, Tennis- und Beachvolleyballfeldern, multifunktionalen Bewegungsparks, Eisflächen und Infrastruktur für diverse weitere Sportarten. Nicht gefördert werden unter anderem Aufschließungskosten, Parkplätze, Verwaltungskosten sowie laufende Betriebs- und Instandhaltungsausgaben. Einreichungen sind bis spätestens 30. Juni eines jeden Jahres bei der für Sport zuständigen Abteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung vorzulegen. Die Gewährleistung der öffentlichen Zugänglichkeit und eine nachhaltige Nutzung stehen ebenso im Fokus wie technische Funktionstauglichkeit und Dringlichkeit des Vorhabens.

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