Sprachangebote für Erwachsene mit Flucht- oder Migrationshintergrund; Beantragung einer Förderung für Ehrenamtliche
Der Freistaat Bayern fördert ehrenamtliche Kursleitungen bei Deutsch-Sprachangeboten für volljährige Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund mit bis zu 500 € Sachkostenzuwendung.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung ehrenamtlich geleiteter Deutschkurse und ergänzender Begegnungsformate (z. B. Basteln, Spaziergänge, kulturelle Ausflüge) für volljährige Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund zur Förderung ihrer Integration und Sprachkompetenz.
Förderfähige Ausgaben
- Mietkosten für Räumlichkeiten
- Materialkosten (Lehrwerke, Lern-Apps, Kopien, Stifte, Blöcke, Ordner, Flipcharts)
- Fahrtkosten
- Anerkennung des Ehrenamts (bis 20% der beantragten Fördersumme)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Ehrenamtliche Kursleitung
- Nachweis über Unterschriftenlisten der Teilnehmenden
- Mindestens 10 bis 50 Unterrichtseinheiten (45 Min.) je nach Teilnehmerzahl
- Mindestens 1 UE pro Woche bei 1–2 Teilnehmenden bzw. 2 UE pro Woche ab 3 Teilnehmenden
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Unterschriftenlisten der Teilnehmenden
- Belege zu den Ausgaben
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Förderprogramms ehrenamtliche Kursleitungen von Deutsch-Sprachangeboten für volljährige Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Ziel ist die Stärkung der Sprachkompetenz und die Förderung sozialer Begegnungen durch ergänzende Formate wie Bastel-, Spazier- oder Kulturausflüge. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen sowie öffentliche Einrichtungen in Bayern, insbesondere Freiwilligenagenturen, -zentren und Koordinierungszentren Bürgerschaftlichen Engagements (FA/FZ/KoBE). Mit bis zu 500 € Sachkostenzuwendung pro Kurs werden 100 % der förderfähigen Ausgaben gedeckt, darunter Mietkosten für Räumlichkeiten, Lehr- und Lernmaterialien, Fahrtkosten sowie eine Anerkennung des Ehrenamts von bis zu 20 % der Fördersumme. Eine Vergütung der ehrenamtlichen Tätigkeit ist ausgeschlossen.
Voraussetzungen für eine Förderung sind eine ehrenamtliche Kursleitung, Unterschriftenlisten der Teilnehmenden sowie ein Mindestumfang von 10 bis 50 Unterrichtseinheiten (45 Min.) – abhängig von der Teilnehmendenzahl mit 1 UE/Woche bei 1–2 Personen bzw. 2 UE/Woche ab 3 Teilnehmenden. Die Zuwendung beläuft sich auf 100 € bei mindestens einem Teilnehmenden bis maximal 500 € ab fünf Teilnehmenden. Benötigt werden das ausgefüllte Antragsformular, Nachweise über Teilnehmendenlisten und Belege zu den Ausgaben. Der Förderantrag ist schriftlich vor Beginn des Kurses bei der lagfa bayern e. V. einzureichen; eine fortlaufende Antragstellung ist möglich. Mit dieser finanziellen Unterstützung leistet der Freistaat Bayern einen nachhaltigen Beitrag zur Integration und Teilhabe von Erwachsenen mit Migrationshintergrund im gesellschaftlichen Leben.
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