Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden
Wenn Sie sich in einer besonderen Notlage aufgrund von nicht versicherbaren Elementarschäden befinden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Finanzhilfen des Landes Hessen beantragen (Darlehen oder Zuschuss). Antragstellung innerhalb eines Monats nach Einleitung der Finanzhilfeaktion.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hessen unterstützt Betroffene durch staatliche Finanzhilfen, um außergewöhnliche Notlagen infolge von nicht versicherbaren Schäden durch Elementarereignisse (z. B. Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche, Extremwetter) zu mildern, wenn Schäden weder aus eigener Kraft noch durch Versicherungsleistungen oder andere Hilfen ausgeglichen werden können.
Förderfähige Ausgaben
- Schadensbehebung am Gebäude und Inventar
- Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr
- Wiederherstellungskosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schaden infolge eines Elementarereignisses
- Existenzgefährdende Schadenshöhe
- Vorherige Einleitung einer Finanzhilfeaktion
- Unverschuldete Notlage trotz Vorsorge
- Keine Ausgleichszahlungen durch Versicherungen oder andere Hilfen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (Muster A, B oder C)
- Nachweise zur Vermögens- und Einkommenssituation
- Schadensnachweis der örtlichen Schadenskommission
- Versicherungs- und Entschädigungsnachweise
Bewertungskriterien
- Schwere der Schäden
- Existenzgefährdung des Betriebs oder Privathaushalts
- Eigenvorsorge und Selbsthilfemaßnahmen
Beschreibung
Das Förderprogramm „Staatliche Finanzhilfen bei Elementarschäden“ des Landes Hessen richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, landwirtschaftliche und gärtnerische Betriebe sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche, Extremwetter oder vergleichbare Ereignisse existenzgefährdende Schäden erlitten haben. Unter den Voraussetzungen einer unverschuldeten Notlage sowie fehlender Kompensation durch Versicherungen oder andere Hilfen unterstützt das Hessische Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Betroffene mit Darlehen oder Zuschüssen. Der Förderrahmen umfasst bis zu einem Drittel der festgestellten Schadenssumme (in Härtefällen bis zu 50 %), außerdem steht eine Soforthilfe bis 10.000 EUR für besonders dringende Bedarfe bereit. Voraussetzung ist eine Mindestschadenshöhe von 5.000 EUR sowie die Antragstellung innerhalb eines Monats nach Einleitung der Finanzhilfeaktion beim zuständigen Kreisausschuss oder Magistrat.
Förderfähige Ausgaben umfassen die Schadensbehebung an Gebäuden und Inventar, Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie Wiederherstellungskosten. Die Bewertung erfolgt anhand der Schwere der Schäden, der Existenzgefährdung und bereits ergriffener Eigenvorsorge. Zur Beantragung sind das entsprechende Antragsformular (Muster A, B oder C), Nachweise zur Vermögens- und Einkommenssituation, der Bericht der örtlichen Schadenskommission sowie Versicherungs- und Entschädigungsnachweise einzureichen. Das Programm strebt eine schnelle und unbürokratische Hilfe an, um Betroffene rasch handlungsfähig zu machen und langfristige Folgeschäden zu vermeiden.
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