Staatsstipendien
Staatsstipendien für Bildende Kunst, Fotografie, Video- und Medienkunst, Komposition, Musik, darstellende Kunst und Literatur in Wien. Laufend einreichbar, gültig seit 01.01.2013 (unbegrenzt).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der künstlerischen Arbeit an größeren Projekten in den Fachgebieten Bildende Kunst, Fotografie, Video- und Medienkunst, Komposition, Musik, darstellende Kunst und Literatur.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Wohnsitz in Österreich
- Einreichung eines Förderungsansuchens beim zuständigen Bundesministerium laut §4 KFG
- Eigenleistung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Vorhaben muss ohne Förderung nicht oder nicht vollständig durchführbar sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers
Beschreibung
Die Staatsstipendien in Wien eröffnen freiberuflichen Künstler:innen und Kulturschaffenden eine kontinuierliche Förderung durch direkte Zuschüsse. Seit 2013 können Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Fotografie, Video- und Medienkunst, Komposition, Musik, darstellende Kunst sowie Literatur fortlaufend eingereicht werden, ohne zeitliche Beschränkung. Mit einem jährlichen Budget von rund 0,44 Mio. Euro wird die Entwicklung und Umsetzung größerer Vorhaben unterstützt, die ohne öffentliche Mittel nicht oder nur unvollständig realisierbar wären. Ziel ist die nachhaltige Verankerung zeitgenössischer Kunst in der Gesellschaft und die Gewährleistung stabiler Rahmenbedingungen für kreative Prozesse. Die Zuschüsse tragen dazu bei, innovative künstlerische Konzepte in Wien und darüber hinaus sichtbar zu machen und langfristige Arbeitsstrukturen aufzubauen.
Förderberechtigt sind österreichische Staatsbürger:innen sowie Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich, die als Künstler:innen in den genannten Sparten tätig sind. Einreichungen erfolgen spartenspezifisch nach fortlaufenden Fristen, wobei das „Formular für Stipendien, Ankäufe und Ateliers“ beim zuständigen Bundesministerium einzureichen ist. Gemäß § 4 des Kunstförderungsgesetzes 1988 ist eine finanzielle oder sachliche Eigenleistung entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Ein Antrag kann nur dann positiv bewertet werden, wenn das Vorhaben ohne Förderung nicht vollständig realisiert werden kann. Detaillierte Vergabekriterien und weitere Informationen finden sich in den offiziellen Ausschreibungsunterlagen. Durch dieses transparente, bewährte Verfahren erhalten ambitionierte Kunstprojekte die nötige finanzielle Basis für eine überzeugende Umsetzung.