Zuschuss

Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B Landesmittelförderung

Investive Vorhaben für grüne Infrastruktur in Wohngebieten oder Maßnahmen zur Lärmminderung können unter bestimmten Voraussetzungen als Zuschuss gefördert werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.11.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen
Fördersumme: Bis zu 200.000 €
Förderquote: 75% - 90%

Förderziel

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Landesmitteln Maßnahmen zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen in Siedlungsbereichen sowie Lärmminderungsmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen.

Förderfähige Ausgaben

  • Zuwendungsfähige Ausgaben (z.B. Investitionskosten der Maßnahme)

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Umsetzung der Maßnahme ausschließlich in Sachsen
  • Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung für die Flächennutzung bei Stadtgrün- und Lärmschutzmaßnahmen
  • Stadtgrünmaßnahmen nur in Städten und Gemeinden mit über 2.000 Einwohnern und außerhalb zusammenhängender landwirtschaftlicher Nutzflächen oder Waldgebiete
  • Bei Dach- und Fassadenbegrünungen: Realisierung an bestehenden Gebäuden, die vor dem 31.12.2018 errichtet wurden und eine Mindestbegrünungsfläche von 50 m² aufweisen
  • Für Lärmminderungsmaßnahmen: Vorlage eines aktuellen Lärmaktionsplans, Nachweis der Lärmbelastung (tagsächlich ab 65 dB(A), nachts ab 55 dB(A)) sowie erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Einverständniserklärung für Flächennutzung
  3. Nachweis über aktuellen Lärmaktionsplan (bei Lärmminderungsmaßnahmen)
  4. Gebäudeinformationen für Begrünungsmaßnahmen

Beschreibung

Die Landesmittelförderung "Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 Teil B" unterstützt investive Vorhaben in Sachsen, die auf den Ausbau und die Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen sowie auf die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen in stark belasteten Siedlungsbereichen abzielen. Das Programm fördert Projekte in den Bereichen Infrastruktur, Umwelt- und Naturschutz, Städtebau sowie Energieeffizienz und Klimaschutz. Zu den maßgeblichen Vorhaben zählen die Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie aktive und passive Lärmminderungsmaßnahmen an hoch frequentierten Straßenverkehrswegen. Die Förderung richtet sich an öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Unternehmen und anerkannte Religionsgemeinschaften, die ihre Investitionen gezielt in die nachhaltige Verbesserung urbaner Lebensräume einbringen möchten.

Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der Fördermittel ist, dass die Maßnahmen ausschließlich in Sachsen umgesetzt werden und bestimmte Nachweise, wie Eigentumsbestätigungen oder Einverständniserklärungen zur Flächennutzung, erbracht werden. Stadtgrünmaßnahmen können etwa nur in Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohner:innen durchgeführt werden und müssen sich außerhalb zusammenhängender landwirtschaftlicher Nutzflächen oder Waldgebiete befinden. Für Dach- und Fassadenbegrünungen wird die Realisierung an bestehenden Gebäuden vorausgesetzt, die vor dem 31.12.2018 errichtet wurden und eine Mindestbegrünungsfläche aufweisen. Maßnahmen zur Lärmminderung setzen die Vorlage eines aktuellen Lärmaktionsplans, den Nachweis der entsprechenden Lärmbelastungen sowie die Einholung der erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen voraus. Diese spezifischen Bedingungen gewährleisten, dass die Fördermittel zielgerichtet und wirkungsvoll eingesetzt werden.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt als Zuschuss, wobei förderfähige Ausgaben zu 75 % bis 90 % erstattet werden. Dies ermöglicht es kommunalen und gemeinnützigen Akteuren, Investitionskosten in Höhe von bis zu 200.000 € zu realisieren. Neben der klar strukturierten Themenausrichtung legt das Programm besonderen Wert auf die Sicherstellung und Stärkung des regionalen Natur- und Klimaschutzes. Die beantragende Einrichtung muss dabei die Maßnahme vor Beginn der Umsetzung online über das entsprechende Förderportal anmelden. Mit dieser gezielten Förderung werden Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtbilds, zur Lärmminderung und zur Erhöhung des Umwelt- und Klimaschutzes maßgeblich vorangetrieben – ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität in urbanen Räumen nachhaltig zu erhöhen.

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