Zuschuss

Städtebauförderung

Bundesweite Förderung zur sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik. Anträge sind fortlaufend möglich.

Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung der Umsetzung einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklungs- und Stadterneuerungspolitik in deutschen Städten und Gemeinden.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung durch Kommune oder kooperierende Akteure in der Stadtentwicklung

Beschreibung

Die „Städtebauförderung“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördert bundesweit Projekte zur sozial, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogenen Stadtentwicklung und Stadterneuerung. Als Zuschussprogramm unterstützt sie Maßnahmen in Bereichen wie Infrastruktur, städtebauliche Quartierskonzepte oder Umnutzungsmaßnahmen und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Gestaltung urbaner Räume. Die kontinuierlich offenen Antragsfristen ermöglichen Kommunen und Kooperationspartner:innen eine flexible Planung und Umsetzung innovativer Konzepte. Ziel ist es, lebendige Nachbarschaften zu stärken, Wirtschaftspotenziale zu heben und ökologische Sanierungen voranzutreiben – bei jedem Vorhaben steht die Balance sozialer Teilhabe, wirtschaftlicher Entwicklung und ökologischer Verantwortung im Mittelpunkt.

Kommunen, regionale Gebietskörperschaften sowie gemeinnützige Initiativen und private Unternehmen im Bereich Stadtentwicklung finden in der Städtebauförderung eine passgenaue Finanzierungsmöglichkeit. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Antragstellung durch eine Kommune oder in Kooperation mit lokalen Akteur:innen der Stadtentwicklung. Gefördert werden u. a. städtebauliche Rahmenpläne, Viertelerneuerung, Leerstandskonzepte und öffentliche Raumgestaltungen. Durch die bundesweite Ausrichtung lassen sich Synergien zwischen ländlichen Regionen und Metropolen nutzen, um orts- und quartiersspezifische Herausforderungen gemeinsam anzugehen. Interessierte Stellen können zu jeder Zeit einen Antrag einreichen und damit den Grundstein für zukunftsweisende Stadtentwicklungsprojekte legen.

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