Städtebauförderung
Bund und Länder stellen finanzielle Zuschüsse für nachhaltige und zukunftsfähige Stadt- und Ortsentwicklung in Deutschland bereit. Kommunen können Anträge fortlaufend stellen.
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Förderkriterien
Förderziel
Bund und Länder stellen im Rahmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für die Erneuerung und Entwicklung von Städten und Gemeinden bereit. Gefördert werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadt- und Ortsentwicklung, zur Stärkung von Wirtschafts- und Wohnstandorten sowie zur Förderung des sozialen Zusammenhalts in Quartieren.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden
- Städtebauliche Gesamtmaßnahmen müssen mindestens eine Maßnahme im Bereich Klimaschutz enthalten
- Fördergebiet muss räumlich abgegrenzt sein und in ein gesamtstädtisches Konzept eingebettet werden
- Bürgerinnen und Bürger müssen bereits bei der Erstellung des Entwicklungskonzepts beteiligt werden
- Entwicklungskonzept muss Ziele und Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimafolgenanpassung ableiten
Beschreibung
Die Städtebauförderung von Bund und Ländern unterstützt seit über fünf Jahrzehnten die nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung deutscher Städte und Gemeinden. In diesem bundesweit laufenden Zuschussprogramm stehen Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Smart Cities & Regionen sowie Digitalisierung im Fokus. Gefördert werden städtebauliche Gesamtmaßnahmen, die städtische und ländliche Quartiere stärken, Wirtschafts- und Wohnstandorte aufwerten und den sozialen Zusammenhalt verbessern. Dabei müssen die Projekte stets einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und sich in ein übergeordnetes städtebauliches Konzept einfügen. Eine frühzeitige Beteiligung der Bürger:innen sorgt für Transparenz und Akzeptanz, während die Ableitung konkreter Ziele und Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung die Zukunftsfähigkeit sichert.
Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen, konkret Städte und Gemeinden, die kontinuierlich Förderanträge stellen können. Innerhalb eines fest definierten Fördergebiets können Eigentümer:innen und Investor:innen bei der jeweiligen Kommune Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beantragen. Die Förderquote beträgt 33 % der zuwendungsfähigen Kosten; Bund, Länder und Kommunen teilen sich die Finanzierung im vereinbarten Verhältnis. Zentrale Voraussetzungen sind die räumliche Abgrenzung des Fördergebiets, die Verankerung im gesamtstädtischen Entwicklungskonzept und die Integration mindestens einer Klimaschutzmaßnahme. Dank des flexiblen Antragsverfahrens bleibt ausreichend Spielraum, um passgenaue Projekte zeitnah umzusetzen und so lebendige, widerstandsfähige Quartiere zu gestalten.