Städtebauliche Erneuerung in Sachsen
Das Land Sachsen fördert die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in Sachsen in räumlich abgegrenzten Fördergebieten. Zuschüsse bis zu 66 % der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge zu festgelegten Terminen über das SAB-Förderportal möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung der Kommunen im Freistaat Sachsen bei der Vorbereitung und Umsetzung umfassender städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen in definierten Stadtquartieren mit dem Ziel der Revitalisierung städtischer Kerne, Stärkung sozialer Strukturen und Förderung digitaler Infrastruktur.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 2.000 Einwohner:innen
- Vorlage eines planerischen Konzeptes zur Vorbereitung der Gesamtmaßnahme
- Beachtung der spezifischen Voraussetzungen der Teilprogramme LPZ, SZP und WEP
Beschreibung
Städtebauliche Erneuerung in Sachsen unterstützt Kommunen im Freistaat Sachsen dabei, definierte Stadtquartiere zukunftsfähig zu gestalten. Das Programm richtet sich an gemeindliche Körperschaften mit mindestens 2.000 Einwohner:innen und fördert Projekte in den Themenfeldern Infrastruktur, Städtebau & Stadterneuerung, Smart Cities & Regionen sowie Digitalisierung. In räumlich abgegrenzten Fördergebieten können Anträge zu festgelegten Terminen über das SAB-Förderportal eingereicht werden. Zuschüsse decken bis zu 66 % der zuwendungsfähigen Kosten ab und ermöglichen die Vorbereitung sowie die Umsetzung umfassender städtebaulicher Gesamtmaßnahmen. Dabei stehen drei Teilprogramme zur Verfügung: Lebendige Zentren (LPZ), Sozialer Zusammenhalt im Quartier (SZP) und Wachstum und nachhaltige Erneuerung (WEP). Ein planerisches Konzept bildet die Grundlage für die Gesamtmaßnahme und dokumentiert Probleme, Ziele und einzelne Schritte zur Projektverwirklichung.
Voraussetzung für die Förderung ist neben der Einwohner:innenzahl die Vorlage eines detaillierten Konzeptes sowie das Einhalten der Teilprogramm-spezifischen Vorgaben. Kommunen können bewilligte Mittel an Dritte weiterleiten, um lokale Akteur:innen, Expert:innen und bürgerschaftliche Initiativen einzubinden. Die Antragstellung erfolgt elektronisch über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), die im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung agiert. Das Programm leistet einen Beitrag zur Revitalisierung städtischer Kerne, stärkt soziale Strukturen und fördert eine digitale Infrastruktur – Grundpfeiler zukunftsorientierter Stadtentwicklung in Sachsen.