Zuschuss

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR)

Zuschussförderung für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in Bayern mit Schwerpunkt auf nachhaltiger Stadt- und Ortsentwicklung. Gemeinden können ihre Erneuerungsvorhaben im Rahmen jährlicher Landesprogramme einreichen.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung Smart Cities & Regionen

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Förderquote: 60% der förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahme, maximal 50% der Kosten der Gesamtmaßnahme

Förderziel

Förderung von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen in bayerischen Gemeinden, um Innenstädte und Ortsmitten zu stärken, Stadt- und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf fortzuentwickeln, nachhaltige städtebauliche Strukturen zu schaffen und erhebliche Funktionsverluste wie Brachflächen und Gebäudeleerstände zu beheben.

Förderfähige Ausgaben

  • Vorbereitung der Erneuerung
  • Ordnungsmaßnahmen (z.B. Erwerb von Grundstücken, Bodenordnung)
  • Baumaßnahmen (z.B. Modernisierung/Instandsetzung, Neubebauung/Ersatzbauten, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen)
  • Kommunale Programme und sonstige Vergütungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller müssen Gemeinden in Bayern sein
  • Erneuerungsgebiet muss förmlich festgelegt und in ein Förderprogramm aufgenommen sein
  • Vorliegen eines integrierten städtebaulichen Erneuerungskonzepts (ISEK)
  • Einsatz der Finanzhilfen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (BauGB)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformulare des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
  2. Integriertes städtebauliches Erneuerungskonzept (ISEK)
  3. Nachweis der förmlichen Festlegung des Erneuerungsgebiets

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unterstützt im Rahmen der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen in ganz Bayern. Ziel ist eine nachhaltige Stadt- und Ortsentwicklung, die Innenstädte und Ortskerne wiederbelebt, sozial und ökologisch benachteiligte Stadt- und Ortsteile weiterentwickelt sowie Funktionsverluste durch Brachflächen und Gebäudeleerstände ausgleicht. Dabei spielen sowohl klassische Aspekte des Städtebaus als auch Smart-Cities-Ansätze eine Rolle, um moderne Infrastruktur und digitale Vernetzung regionaler Strukturen zu fördern.

Bayerische Gemeinden mit einem förmlich festgelegten Erneuerungsgebiet können im Rahmen der jährlichen Landesprogramme Zuschüsse beantragen. Voraussetzung ist ein integriertes städtebauliches Erneuerungskonzept (ISEK) sowie der Einsatz der Finanzhilfen nach dem besonderen Städtebaurecht des Baugesetzbuchs. Förderfähige Ausgaben umfassen Vorbereitungs- und Ordnungsmaßnahmen wie Grundstückserwerb und Bodenordnung, Modernisierungen und Neubebauungen, Ersatzbauten sowie Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen. Die Förderquote beträgt 60 % der förderfähigen Kosten einzelner Maßnahmen, maximal 50 % der Kosten der Gesamtmaßnahme. Gemeinden können die Zuschüsse mit Eigenmitteln ergänzen und an Dritte weitergeben. Für die Antragstellung sind die Antragsformulare des Bayerischen Staatsministeriums, der Nachweis der förmlichen Festlegung des Erneuerungsgebiets und das ISEK einzureichen. Die Bezirksregierungen in Bayern koordinieren das mehrstufige Verfahren und informieren über die konkreten Fristen zur Einreichung aller Unterlagen. Die fortlaufende Fördermöglichkeit schafft Planungssicherheit für umfassende Erneuerungsstrategien.

Antrag starten →