Zuschuss

Städtebaulicher Denkmalschutz

Zuschuss für denkmalgerechte Fassadensanierung an Mietwohngebäuden im Fördergebiet Dulsberg, Hamburg. Förderhöhe bis zu 50 % der Sanierungskosten.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Förderquote: bis zu 50%

Förderziel

Förderung der denkmalgerechten Fassadensanierung an Mietwohngebäuden im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungsprogramms (RISE) Dulsberg zur Sicherung erhaltenswerter Backsteinfassaden und historischer Ensembles.

Förderfähige Ausgaben

  • Mehraufwand für Backsteinverkleidung bei Fassadendämmung
  • Fugensanierung von Backsteinfassaden

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gleichzeitige Förderung energetischer Modernisierungsmaßnahmen (Programmteil A, B oder C)
  • Beachtung der Mietpreis- und Belegungsbindungen
  • Erfüllung der Förderrichtlinie für Integrierte Stadtteilentwicklung
  • Nachweis der erforderlichen Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Gesicherte Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf dem entsprechenden IFB-Vordruck
  2. Alle erforderlichen Unterlagen gemäß IFB Hamburg Vorgaben

Bewertungskriterien

  • Erhaltenswertigkeit des Gebäudes
  • Qualität der Ausführung
  • Nachweis energetischer Modernisierung

Beschreibung

Das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ fördert denkmalgerechte Fassadensanierungen an Mietwohngebäuden im Fördergebiet Dulsberg in Hamburg. Im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungsprogramms (RISE) werden erhaltenswerte Backsteinfassaden und historische Ensemble durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50 % der nachgewiesenen Sanierungskosten, wobei insbesondere der Mehraufwand für Backsteinverkleidungen bei Fassadendämmung sowie Fugensanierungen an Bestandsfassaden förderfähig sind. Dieses Angebot richtet sich gleichermaßen an Grundstückseigentümer:innen und Erbbauberechtigte, die den besonderen Charakter ihrer Baudenkmalobjekte bewahren möchten.

Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung ist die gleichzeitige Durchführung energetischer Modernisierungsmaßnahmen, die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie die Erfüllung der Förderrichtlinie für integrierte Stadtteilentwicklung. Zudem müssen Antragstellende ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung vorlegen. Im Auswahlverfahren werden der Erhaltungswert des Gebäudes, die handwerkliche Qualität der Ausführung und der Nachweis energetischer Effizienzsteigerung bewertet. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme auf dem entsprechenden IFB-Vordruck einzureichen und mit allen geforderten Unterlagen zu vervollständigen. So trägt das Förderprogramm dazu bei, das städtebauliche Erbe im Stadtteil Dulsberg zu sichern und gleichzeitig den Wohnstandard zu verbessern.

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