Zuschuss

Stärkung der Pflege im sozialen Nahraum (Förderrichtlinie Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR)

Förderung für Kommunen in Bayern, die Projekte zur Stärkung der häuslichen Pflege und zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung im sozialen Nahraum umsetzen. Anträge sind jeweils bis zum 01.03. oder 01.09. eines Jahres einzureichen.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Bayern
Förderquote: 70% - 90%
Projektdauer: 36 Monate

Förderziel

Der Freistaat Bayern unterstützt Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen, die den sozialen Nahraum nachhaltig stärken. Gefördert werden Projekte, die unter anderem den Aufbau von Genossenschaften, die Etablierung von Pflege-Lotsen, die Schaffung von Pflegekrisendiensten sowie die Entwicklung pflegepräventiver Angebote und Modellprojekte zur Verbesserung der ambulanten Pflege zum Ziel haben.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Immobilien
  • Rückwirkende Kosten
  • Schuldenausgleich

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen
  • Vorlage eines detaillierten Kosten- und Finanzierungsplans
  • Vorlage einer umfassenden Projektbeschreibung mit fachlicher Konzeption
  • Erbringung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Projektbeschreibung
  4. Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen
  5. DAWI-De-minimis-Erklärung

Bewertungskriterien

  • Fachlichkeit der geplanten Konzepte
  • Schlüssigkeit des Gesamtkonzepts
  • Anteil der Pflegebedürftigen in der Kommune
  • Dringlichkeit des Projekts

Beschreibung

Die Richtlinie "Gute Pflege in Bayern – GutePflegeFöR" unterstützt Kommunen in Bayern dabei, bedarfsgerechte und nachhaltige Pflegekonzepte im sozialen Nahraum zu entwickeln. Im Fokus stehen Maßnahmen, die es Menschen ermöglichen, auch bei Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich in ihrem vertrauten Umfeld zu verbleiben. Das Förderprogramm fördert den Aufbau innovativer Konzepte wie Genossenschaften in Pflegekontexten, die Einrichtung von kommunalen Pflegelotsen, die Etablierung von Pflegekrisendiensten sowie die Entwicklung pflegepräventiver Angebote und Modellprojekte zur Verbesserung der ambulanten Pflege. Mit dieser Förderung sollen nicht nur bestehende Strukturen gestärkt, sondern auch neue, passgenaue Angebote für pflegebedürftige und von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen geschaffen werden – inklusive der Unterstützung von An- und Zugehörigen.

Förderfähig sind maßnahmenbezogene Personalaufwendungen und nichtinvestive Sachkosten, wobei Kommunen als alleinige Förderberechtigte gelten. Aufgrund der bedarfsgerechten Ausrichtung variiert die Förderquote in Abhängigkeit von der lokalen Versorgungssituation: finanzschwache Kommunen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten, während andere Kommunen eine Quote von 70 % bis 80 % erhalten können. Die geplante Projektdauer erstreckt sich über einen Zeitraum von bis zu 36 Monaten, sodass längerfristige Maßnahmen gefördert werden. Im Rahmen der Antragstellung müssen detaillierte Kosten- und Finanzierungspläne sowie umfassende Projektbeschreibungen mit fachlicher Konzeption vorgelegt werden. Hierbei wird auch ein Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben verlangt, um die Eigenverantwortung und nachhaltige Finanzierung sicherzustellen.

Die Ausschreibung lädt Kommunen dazu ein, konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die auf die lokalen Bedarfe abgestimmt sind. Entscheidend für die Bewertung der Anträge sind neben der Fachlichkeit und Schlüssigkeit des Gesamtkonzeptes auch der Anteil der Pflegebedürftigen in der jeweiligen Kommune sowie die Dringlichkeit der geplanten Vorhaben. Die Anträge sind jeweils bis spätestens 1. März oder 1. September eines Jahres einzureichen – mindestens sechs Monate vor Beginn der geplanten Maßnahme. Durch die finanzielle Unterstützung im Rahmen dieser Förderrichtlinie sollen pflegerische Strukturen zukunftsfähig gestaltet, innovative Versorgungsangebote etabliert und so die Lebensqualität und Eigenständigkeit der Betroffenen nachhaltig verbessert werden.

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