Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)
Förderung zur Unterstützung von Transformations- und Strukturwandelprojekten in deutschen Kohleregionen und ehemaligen Kohlekraftwerkstandorten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Weiterentwicklung strukturschwacher Kohleregionen durch Innovations- und Investitionsvorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Planungs- und Ingenieurleistungen
- Personalkosten für Projektmanagement
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Tilgung von Verbindlichkeiten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektdurchführung in definierten Kohleregionen oder an ehemaligen Kohlekraftwerkstandorten
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit des Vorhabens
- Einhaltung der Richtlinien des BAFA für STARK
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsplan
- Nachweis der regionalen Verortung
Bewertungskriterien
- Beitrag zur nachhaltigen Strukturentwicklung
- Innovationsgrad des Vorhabens
- Wirtschaftlichkeit und Finanzierungsstruktur
Beschreibung
Das Förderprogramm STARK unterstützt Transformations- und Strukturwandelprojekte in deutschen Kohleregionen und an ehemaligen Kohlekraftwerkstandorten. Ziel ist die nachhaltige, wirtschaftliche und soziale Weiterentwicklung strukturschwacher Regionen durch gezielte Innovations- und Investitionsvorhaben. Gefördert werden Investitionskosten, Planungs- und Ingenieurleistungen sowie Personalkosten für das Projektmanagement. Öffentliche Einrichtungen, kommunale Unternehmen, Existenzgründer:innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen können einen Zuschuss beantragen, sofern das Vorhaben in definierten Kohlerevieren umgesetzt wird und die Wirtschaftlichkeit sowie Nachhaltigkeit nachgewiesen werden. Die Einhaltung der BAFA-Richtlinien für STARK sowie die Vorlage eines detaillierten Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsplans sind zwingende Fördervoraussetzungen.
Bei der Projektauswahl spielen der Beitrag zur nachhaltigen Strukturentwicklung, der Innovationsgrad des Vorhabens und die Finanzierungsstruktur eine entscheidende Rolle. Neben den formalen Anforderungen an Antragsformular, Projektbeschreibung und regionalen Verortungsnachweis stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als ausführende Behörde die regulatorischen Rahmenbedingungen bereit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert das Programm im Rahmen einer bundesweiten Regionalförderung und treibt damit aktiv den Strukturwandel in ehemaligen Kohleregionen voran. Das Programm bietet insbesondere Kommunen und privaten wie gemeinnützigen Projektträger:innen die Möglichkeit, mit nachhaltigen und innovativen Maßnahmen einen Beitrag zum klimaschonenden Umbau der regionalen Wirtschaft zu leisten.
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