Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur
Zuschussprogramm für nicht gewinnorientierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Niedersachsen zur Erweiterung und Modernisierung ihrer wirtschaftsnahen Infrastruktur. EFRE- und GRW-Mittel. Förderung bis zu 90 % der Ausgaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Investitionen in den Auf-, Ausbau, die Erweiterung und Modernisierung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur zur Steigerung des Wissens- und Technologietransfers zu kleinen und mittleren Unternehmen und zur Umsetzung der niedersächsischen RIS3-Strategie.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen in materielle Vermögenswerte
- Investitionen in immaterielle Vermögenswerte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Finanzierungskosten
- Erwerb von Grundstücken und Erwerbskosten
- Umsatzsteuer, die als Vorsteuer abziehbar ist
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Betriebsstätte in Niedersachsen
- Projekt in zuständiger Regionenkategorie (Übergangsregion oder stärker entwickelte Region)
- Zuweisung zu mindestens einem RIS3-Stärkefeld
- fachliche und administrative Kompetenz zur Projektdurchführung
- Gesamtfinanzierung gesichert
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (NBank-Formular)
- Richtlinie außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur
- Erklärung zur Grundrechtecharta der EU
- Nachweis zur Trennungsrechnung
- Zuordnung geplanter Investitionen
Bewertungskriterien
- Erfüllung der Scoring-Qualitätskriterien
- Zuordnung zur RIS3-Strategie
Beschreibung
Das Programm „Stärkung der wirtschaftsnahen außeruniversitären Forschungsinfrastruktur“ richtet sich an gemeinnützige außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Niedersachsen, die vor allem in ingenieur- und naturwissenschaftlichen Disziplinen tätig sind und den Wissens- sowie Technologietransfer zu kleinen und mittleren Unternehmen fördern. Gefördert werden Investitionen in den Auf-, Ausbau, die Erweiterung und Modernisierung wirtschaftsnaher Infrastruktur mit EFRE- und GRW-Mitteln. Dabei können bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben übernommen werden, abhängig von der Zuweisung zu RIS3-Stärkefeldern und der regionalen Entwicklungsstufe (Übergangsregion oder stärker entwickelte Region). Die Laufzeit der Vorhaben beträgt bis zu 36 Monate, und die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 200 000 EUR betragen. Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte werden gefördert, während Finanzierungskosten, Erwerbskosten für Grundstücke und abziehbare Vorsteuer ausgeschlossen sind.
Für eine Antragstellung über das NBank-Kundenportal müssen nachgewiesen werden: eine Betriebsstätte in Niedersachsen, fachliche und administrative Kompetenz, gesicherte Gesamtfinanzierung und Erfüllung der Qualitätskriterien gemäß Scoringmodell. Zudem sind Zweckbindungsfristen von bis zu zehn Jahren bei Neubauten beziehungsweise fünf Jahren bei Ausstattungsgegenständen einzuhalten. Mit Blick auf die Umsetzung der niedersächsischen RIS3-Strategie bietet das Förderprogramm eine attraktive Möglichkeit, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen zukunftsfähig auszustatten und die Innovationskraft der Region nachhaltig zu stärken. Interessierte Institutionen erhalten durch diese Förderung beste Rahmenbedingungen für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung in enger Kooperation mit der Wirtschaft.
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