Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation an staatlichen Hochschulen (EFRE FEIH 2021–2027)
Zuschüsse für staatliche Hochschulen in Baden-Württemberg zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und Prototypenentwicklung. EFRE-Fördersatz bis 40 %. Anträge über die L-Bank vor Maßnahmebeginn einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Programm fördert den Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten sowie die Einführung fortschrittlicher Technologien an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg, insbesondere durch Neubau bzw. Erweiterung von Forschungsbauten, Anschaffung von Forschungsgroßgeräten, Aufbau regionaler Innovationszentren, Verbundprojekte mit kleinen und mittleren Unternehmen sowie Entwicklung von Prototypen.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen (Neubau und Erweiterung von Forschungsbauten)
- Anschaffung von Forschungsgroßgeräten
- Einrichtung von Innovationszentren
- Entwicklung von Prototypen
- Verbundprojektmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz in Baden-Württemberg
- Staatliche Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften oder außeruniversitäres Forschungsinstitut
- Vorhaben mit hohem Innovationspotenzial und Bezug zur Innovationsstrategie des Landes
- Einhalten der EFRE-VEZ 2021–2027 Bestimmungen
Bewertungskriterien
- Innovationspotenzial
- Beitrag zur Innovationsstrategie Baden-Württemberg
- Erreichung der EFRE-Querschnittsziele
Beschreibung
Das Förderprogramm stärkt die Forschungs- und Innovationskapazitäten an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg durch Zuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden insbesondere Neubauten und Erweiterungen von Forschungsbauten, die Anschaffung von Forschungsgroßgeräten sowie der Aufbau regionaler Innovationszentren. Darüber hinaus unterstützt die Initiative Verbundprojekte zwischen Hochschulen und kleinen bzw. mittleren Unternehmen (KMU) ebenso wie die Entwicklung von Prototypen aus allen Forschungsbereichen. Ziel ist es, hochmoderne Infrastrukturen zu schaffen, den Wissenstransfer zu stärken und die Marktfähigkeit innovativer Forschungsergebnisse zu erhöhen. Die Projektanträge müssen vor Maßnahmebeginn bei der L-Bank eingereicht werden, wobei die aktuellen Fristen in den jeweiligen Förderaufrufen zu beachten sind.
Antragsberechtigt sind staatliche Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und außeruniversitäre Forschungsinstitute mit Sitz in Baden-Württemberg. Voraussetzung ist ein Vorhaben mit hohem Innovationspotenzial, das einen Beitrag zur Innovationsstrategie des Landes leistet und die EFRE-Querschnittsziele – Charta der Grundrechte, Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und nachhaltige Entwicklung – berücksichtigt. Förderfähige Ausgaben umfassen neben Baumaßnahmen, Geräten und Prototypenentwicklung auch die Einrichtung von Innovationszentren sowie Verbundprojektmaßnahmen. Die rechtlichen Vorgaben des EFRE-Zuwendungsverfahrens (VEZ 2021–2027) gelten verbindlich. Zuständig für die Bewilligung ist das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg. Interessierte Institutionen können über die L-Bank nähere Informationen zu Details wie Förderquoten, Dokumentationspflichten und Zugangsvoraussetzungen einholen.
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