Zuschuss

Stammesheim-Nothilfe (Stiftung Pfadfinden)

Nothilfe-Förderung für Pfadfinder­heime bei akuten Schäden (Einbruch, Wasserrohrbruch, Brand etc.) über das Online-Portal der Stiftung Pfadfinden. Unterstützung bis zu 2.000 € pro Fall, Anträge jederzeit möglich.

Infrastruktur Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Fördersumme: Bis zu 2.000 € pro Schadensfall
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Hilfe bei akuten Problemen mit der baulichen Situation von Stammesheimen, damit die Nutzung nach unvorhergesehenen Schäden (Einbruch, Brand, Wasserrohrbruch, behördliche Auflagen) schnell wiederhergestellt werden kann.

Förderfähige Ausgaben

  • Materialkosten
  • Handwerkerkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Arbeitszeit der Gruppenmitglieder
  • Kosten, die durch Versicherung oder Eigentümer abgedeckt sind

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller müssen ein Stamm des BdP oder ein Haus- und Förderverein für BdP-Gruppen sein
  • Maßnahmen müssen akute Schäden betreffen und dürfen nicht versichert oder durch den Eigentümer abgedeckt sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag über das Portal
  2. Nachweis des akuten Schadens
  3. Förderrichtlinie

Beschreibung

Die Stammesheim-Nothilfe der Stiftung Pfadfinden richtet sich an Stämme des Bundes der Pfadfinder:innen und deren Haus- und Fördervereine, die mit akuten baulichen Schäden in ihren Stammesheimen konfrontiert sind. Ob Einbruch, Brand, Wasserrohrbruch oder behördliche Auflagen – unvorhergesehene Vorfälle können die Jugendarbeit empfindlich stören. Die Förderung bietet Zuschüsse von bis zu 2.000 € pro Schadensfall für notwendige Sofortmaßnahmen und deckt dabei Material- und Handwerkerkosten ab. Eigenleistungen der Mitglieder sowie Ausgaben, die bereits durch Versicherungen oder Eigentümer:innen abgedeckt sind, fallen nicht in den Förderbereich. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert und jederzeit über das Online-Portal der Stiftung Pfadfinden; hierzu sind neben dem digitalen Antrag Nachweise zum entstandenen Schaden und die entsprechenden Förderrichtlinien einzureichen.

Mit dieser Soforthilfe verfolgt die Stiftung Pfadfinden das Ziel, die funktionsfähige Nutzung der Heimstätten zeitnah wiederherzustellen und Unterbrechungen in der Gruppenarbeit so kurz wie möglich zu halten. Ein jährliches Budget von 10.000 € stellt sicher, dass Antragsberechtigte rasch Unterstützung erhalten. Die kontinuierlich geöffnete Förderlinie ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Planung akuter Instandsetzungsmaßnahmen und trägt so dazu bei, soziale und pädagogische Angebote im Sinne der Pfadfinder:innen zügig fortzuführen.

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