Standard-Förderung (Zukunftsfonds CZ)
Klassisches Förderprogramm zur Unterstützung deutsch-tschechischer Projekte mit bis zu 50 % Förderung der Gesamtkosten; Anträge viermal jährlich zum Quartalsende. Nächste Frist: 31.03.2026.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung deutsch-tschechischer Projekte, die die Nachbarschaft vertiefen und lebendig gestalten; Durchführung gemeinsam mit einem Partner aus dem jeweils anderen Land.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Materialkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reine Betriebskosten
- Kommerzielle Projekte
- Kosten vor Zuschussbewilligung
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Existenzgründer/innen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektpartner aus dem jeweils anderen Land
- Projektdauer maximal 12 Monate
- Antrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn einreichen
- Projekte aus Deutschland oder der Tschechischen Republik
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Budgetplan
- Partnererklärung
- Nachweis der Kofinanzierung
- Lebenslauf
Bewertungskriterien
- Kreativität und Innovationsgehalt
- Deutsch-tschechische Partnerschaftsqualität
- Öffentlichkeitswirksamkeit
- Realisierbarkeit und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Standard-Förderung des Deutsch-Tschechischen Zukunftsfonds unterstützt deutsch-tschechische Vorhaben in ganz Deutschland und der Tschechischen Republik mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der Gesamtkosten. Förderfähig sind Projekte aus den Bereichen Kinder und Jugendliche, Bildung, Kultur, Medien, Soziales, Denkmalschutz, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Aus- und Weiterbildung, Arbeit & Soziales sowie Infrastruktur & Städtebau. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, Existenzgründer:innen, Interessenverbände, Vereine, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen beider Nachbarländer. Kernziel ist die Vertiefung der deutsch-tschechischen Nachbarschaft durch eine enge Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation oder einem:e Partner:in aus dem jeweils anderen Land.
Projekte dürfen maximal zwölf Monate dauern und müssen mindestens drei Monate vor Beginn eingereicht werden. Nächster Stichtag ist der 31. 03. 2026 für Projektstarts ab dem 01. 07. 2026; Einreichungen erfolgen jeweils zum Quartalsende. Anerkannt werden Personalkosten, Sach- und Materialkosten, Reisekosten sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit. Ausgeschlossen sind reine Betriebskosten, kommerzielle Projekte und Aufwendungen vor Förderbewilligung. Die Auswahl erfolgt nach Kreativität, Partnerschaftsqualität, Öffentlichkeitswirksamkeit sowie Realisierbarkeit inklusive Finanzierungsplan. Für die Antragstellung sind Projektbeschreibung, detaillierter Budgetplan, Partnererklärung, Nachweis der Kofinanzierung sowie Lebensläufe beizufügen. Interessierte Organisationen und Einzelpersonen aus Deutschland und der Tschechischen Republik werden ermutigt, ihre Projekte über das Online-Portal rechtzeitig vorzubereiten und einzureichen.
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