Start.F&E&I
Unterstützung für die Vorbereitung von F&E&I-Aktivitäten in Kärntner Unternehmen mit Zuschüssen bis zu 75.000 €. Einreichung bis 31.12.2026 möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung für die Vorbereitung von Forschung, Entwicklung und Innovation (F&E&I) in Unternehmen, um neue Themenbereiche zu erschließen, Kooperationsprojekte zu skizzieren und F&E-Vorhaben aufzusetzen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Unternehmerlohn
- Sach- und Materialkosten
- Investitionen
- Externe Dienstleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reisekosten
- Hotel- und Bewirtungskosten
- Umsatzsteuer
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz und Projektrealisierung in Kärnten
- Projektbeginn nicht vor Antragstellung
- Unternehmen aller Größen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Teilnahmebestätigung
- Zusammenfassender Tätigkeitsbericht
- Projektabrechnung
- Belege
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für die Zielgruppe
Beschreibung
Start.F&E&I bietet Kärntner Unternehmen aller Größenordnungen die Möglichkeit, erstmalig oder vertieft Forschung, Entwicklung und Innovation vorzubereiten. Gefördert werden Konzepte zur Identifikation von Innovationspotenzialen, die Erarbeitung neuer F&E-Themen, das Aufsetzen von Kooperationsprojekten sowie die Qualifizierung von Mitarbeiter:innen für technologische Herausforderungen. Bis zu 75.000 € an förderbaren Kosten – von Personalkosten und Unternehmerlohn über Sach- und Materialkosten bis zu Investitionen und externen Dienstleistungen – können mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 50 % bis 70 % abgedeckt werden. Unternehmen aus allen Branchen müssen ihren Sitz und einen wesentlichen Projektanteil in Kärnten nachweisen; der Projektbeginn darf nicht vor dem Tag der Antragseinreichung liegen. Die Laufzeit des geförderten Vorhabens beträgt maximal 24 Monate, und Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2026 je nach verfügbarem Budget eingereicht werden.
Im Mittelpunkt steht die praxisorientierte Begleitung durch den Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), der mit individuellen Erstgesprächen, Meilenstein-Definitionen und maßgeschneiderten Veranstaltungsformaten unterstützt. Durch die enge Verzahnung mit regionalen und nationalen Partnern wie der FFG, dem aws und Forschungseinrichtungen wird Know-how aufgebaut und der Zugang zu weiterführenden Förderinstrumenten erleichtert. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit zu steigern, innovative Ideen in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu überführen und den Technologietransfer am Wirtschaftsstandort Kärnten nachhaltig zu stärken.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.