Zuschuss

Start.F&E&I

Unterstützung für die Vorbereitung von F&E&I-Aktivitäten in Kärntner Unternehmen mit Zuschüssen bis zu 75.000 €. Einreichung bis 31.12.2026 möglich.

Unternehmensfinanzierung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
08.01. - 31.12.2026
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: 75.000 €
Förderquote: 50% - 70%
Projektstart ab: 08.01.2026
Projektdauer: 24

Förderziel

Unterstützung für die Vorbereitung von Forschung, Entwicklung und Innovation (F&E&I) in Unternehmen, um neue Themenbereiche zu erschließen, Kooperationsprojekte zu skizzieren und F&E-Vorhaben aufzusetzen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Unternehmerlohn
  • Sach- und Materialkosten
  • Investitionen
  • Externe Dienstleistungen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reisekosten
  • Hotel- und Bewirtungskosten
  • Umsatzsteuer

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz und Projektrealisierung in Kärnten
  • Projektbeginn nicht vor Antragstellung
  • Unternehmen aller Größen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Teilnahmebestätigung
  4. Zusammenfassender Tätigkeitsbericht
  5. Projektabrechnung
  6. Belege

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Relevanz für die Zielgruppe

Beschreibung

Start.F&E&I bietet Kärntner Unternehmen aller Größenordnungen die Möglichkeit, erstmalig oder vertieft Forschung, Entwicklung und Innovation vorzubereiten. Gefördert werden Konzepte zur Identifikation von Innovationspotenzialen, die Erarbeitung neuer F&E-Themen, das Aufsetzen von Kooperationsprojekten sowie die Qualifizierung von Mitarbeiter:innen für technologische Herausforderungen. Bis zu 75.000 € an förderbaren Kosten – von Personalkosten und Unternehmerlohn über Sach- und Materialkosten bis zu Investitionen und externen Dienstleistungen – können mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 50 % bis 70 % abgedeckt werden. Unternehmen aus allen Branchen müssen ihren Sitz und einen wesentlichen Projektanteil in Kärnten nachweisen; der Projektbeginn darf nicht vor dem Tag der Antragseinreichung liegen. Die Laufzeit des geförderten Vorhabens beträgt maximal 24 Monate, und Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2026 je nach verfügbarem Budget eingereicht werden.

Im Mittelpunkt steht die praxisorientierte Begleitung durch den Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF), der mit individuellen Erstgesprächen, Meilenstein-Definitionen und maßgeschneiderten Veranstaltungsformaten unterstützt. Durch die enge Verzahnung mit regionalen und nationalen Partnern wie der FFG, dem aws und Forschungseinrichtungen wird Know-how aufgebaut und der Zugang zu weiterführenden Förderinstrumenten erleichtert. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit zu steigern, innovative Ideen in marktfähige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu überführen und den Technologietransfer am Wirtschaftsstandort Kärnten nachhaltig zu stärken.

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