Start-up Transfer.NRW
Biannualer EFRE-Zuschuss für Forschungs- und Bildungseinrichtungen in NRW zur Förderung wissensintensiver Gründungsprojekte. Bis zu 90 % Förderung (max. 270.000 €), letzte Anträge bis 31.07.2026 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung wissensintensiver Gründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen – von der Grundlagenforschung über marktorientierte Entwicklung bis zur Unternehmensgründung – durch Zuschüsse, Coaching und Infrastruktur.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Coachingkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Notarkosten
- Gesellschaftereinlagen
- laufende Betriebskosten
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Forschungs- oder Bildungseinrichtung als Antragsteller
- Vorhaben darf vor Antragsstellung nur in Vorplanung/Marktanalyse begonnen sein
- Gründung nicht vor Beginn des Förderzeitraums erfolgt
- Gründerinnen und Gründer mit akademischem Abschluss
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan
- Letter of Intent des Coaches
- Lebensläufe der Gründerinnen und Gründer
Bewertungskriterien
- Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie
- Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit
- Beitrag zu Geschlechtergleichstellung, Nichtdiskriminierung und Nachhaltigkeit
- Beitrag zu Innovationsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie NRW
- Innovations- und Wirtschaftspotenzial des Vorhabens
- Geschäftsmodell und wirtschaftliche Umsetzung
- Potenzial des Gründungsteams
Beschreibung
Das Förderangebot richtet sich an Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen, die wissensintensive Gründungsvorhaben von Absolvent:innen und Wissenschaftler:innen begleiten und infrastrukturell unterstützen. Unter der Maßgabe der EFRE/JTF-Richtlinie stellt das Land NRW bis zu 270.000 € pro Projekt (Förderquote bis 90 %) bereit, um Ideen aus der Grundlagenforschung über marktorientierte Entwicklung bis zur Gründung marktreif zu führen. Im Fokus stehen innovative Dienstleistungen, technologieorientierte Ansätze sowie soziale Innovationen. Gefördert werden nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten wie Personalkosten, Sachausgaben und Coachingkosten über eine Laufzeit von bis zu 24 Monaten; laufende Betriebskosten, Notar- und Gesellschaftereinlagen bleiben unberücksichtigt. Voraussetzung ist ein eingereichter Businessplan, der Finanzplanung und Projektstruktur in klar abgegrenzten Phasen darstellt, sowie ein Letter of Intent eines branchenerfahrenen Coachs. Gründungsteams müssen akademisch qualifiziert sein und erhalten Arbeitsplätze und Infrastruktur durch die antragstellende Institution.
Die Auswahl erfolgt mittels unabhängiger Begutachtung nach transparenten Kriterien wie Umsetzungsstrategie, Innovations- und Wirtschaftspotenzial, Nachhaltigkeits- sowie Gleichstellungsbeitrag und Übertragbarkeit. Ein einstufiges Einreichungsverfahren über das EFRE.NRW-Online-Portal sorgt für schlanke Prozesse. Projektideen können jeweils zum 31. Januar und 31. Juli eines Jahres bis spätestens 31.07.2026 eingereicht werden. Die Innovationsförderagentur NRW begleitet anschließend die Bewilligung, Auszahlung und wissenschaftliche Begleitung bis zum Verwendungsnachweis. Damit werden Gründungswillige auf ihrem Weg von der Hochschule zum Markt unterstützt und das Start-up-Ökosystem in Nordrhein-Westfalen nachhaltig gestärkt.
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