Start-up Transfer.NRW
Förderung zur marktorientierten Weiterentwicklung innovativer Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Zuschuss bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 270.000 €), Laufzeit bis 24 Monate. Einreichung jeweils bis 31.01. und 31.07. eines Jahres (letzter Termin 31.07.2026).
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Förderkriterien
Förderziel
Das Förderprogramm unterstützt Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen dabei, innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren zur Marktreife zu führen, Businesspläne weiterzuentwickeln und Gründerinnen und Gründer bis zur Unternehmensgründung zu begleiten.
Förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Forschung und Entwicklung
- Erstellung und Weiterentwicklung des Businessplans
- Projektbegleitendes Coaching (5–10 Tagewerke)
- Arbeitsplatz- und Infrastrukturkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Notarkosten und Gesellschaftereinlagen
- laufende Betriebskosten des Start-ups
- Anschaffung von Immobilien
Antragsberechtigt
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen
- Antragsberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Vorhaben thematisch, zeitlich und finanziell abgrenzbar und noch nicht begonnen
- Nachweis über notwendige finanzielle Mittel und ordnungsgemäße Geschäftsführung
- Vor Gründungsstart darf kein Unternehmen gegründet gewesen sein
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Businessplan
- Finanzierungsplan
- Letter of Intent des Coaches
- Nachweis finanzieller Mittel und Geschäftsführung
- Nachweis Sitz/Niederlassung in NRW
Bewertungskriterien
- Konzeptioneller Ansatz, Qualität und Plausibilität der Umsetzungsstrategie
- Angemessenheit des Mitteleinsatzes, Modellcharakter und Übertragbarkeit
- Beitrag zu Geschlechtergleichstellung und Nachhaltigkeit
- Beitrag zu Innovationsfeldern der RIS NRW
- Innovations- und Wirtschaftspotenzial
- Geschäftsmodell und wirtschaftliche Umsetzung
- Potenzial des Gründungsteams
Beschreibung
Start-up Transfer.NRW fördert die marktorientierte Weiterentwicklung wissenschaftlich basierter Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Begleitung von Absolvent:innen und Wissenschaftler:innen auf dem Weg von der Proof-of-Concept-Phase bis zur Unternehmensgründung. Als Zuschuss werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (maximal 270.000 €) über eine Projektlaufzeit von bis zu 24 Monaten finanziert. Die Fördermittel decken Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die Erstellung und Weiterentwicklung des Businessplans, projektbegleitendes Coaching (5–10 Tagewerke) sowie Arbeitsplatz- und Infrastrukturkosten ab. Einreichungsfristen sind jeweils der 31. Januar und 31. Juli (letzter Termin: 31.07.2026), wodurch eine regelmäßige Möglichkeit zur Antragstellung gegeben ist.
Teilnahmeberechtigt sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW, die Gründer:innen während der Projektlaufzeit beschäftigen und unterstützen. Voraussetzungen sind ein abgeschlossener akademischer Grad der Gründer:innen, ein klar abgegrenztes, noch nicht begonnenes Vorhaben sowie der Nachweis finanzieller Mittel und ordnungsgemäßer Geschäftsführung. Die Antragstellenden reichen einen überzeugenden Businessplan, einen Letter of Intent eines branchenerfahrenen Coachs oder einer Coachin sowie einen Betreuungsplan durch Mentor:innen ein. In einem transparenten Scoring-Verfahren bewertet ein unabhängiges Expert:innen-Gremium Konzept, Umsetzungsstrategie, Wirtschaftspotenzial, Übertragbarkeit, Beitrag zu Gleichstellung und Nachhaltigkeit sowie das Potenzial des Teams. Start-up Transfer.NRW stärkt so die Innovationskraft und das regionale Start-up-Ökosystem in Nordrhein-Westfalen.