Start2Act - Förderung für Impulsprojekte
Förderprogramm \"Start2Act\" zur Unterstützung von Impulsprojekten in der kulturellen Bildung zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt. Fortlaufende Antragsmöglichkeit für Projekte bis 2.000 €.
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Förderkriterien
Förderziel
Im neuen Förderprogramm „Start2Act“ der BKJ werden Träger und Verbände der Kulturellen Bildung dabei unterstützt, sichere Orte zu schaffen, in denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. Im Fokus stehen Workshops und Formate zur Thematisierung, Reflexion und Sensibilisierung für (sexualisierte) Gewalt sowie die Entwicklung von Schutzkonzepten.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Honorarkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Personen des privaten Rechts und gemeinnützig
- Mindestens 6 Wochen vor Projektstart Antrag stellen
- Projekt muss (sexualisierte) Gewalt thematisieren und Schutzkonzept oder Verpflichtungserklärung vorlegen
- Besondere Berücksichtigung für ländliche Räume und stark ehrenamtlich geprägte Träger
- Maximale Gesamtfördersumme 60.000 € über Programmlaufzeit
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Schutzkonzept oder Verpflichtungserklärung
- Finanzierungsplan
- Vereins-/Handelsregisterauszug
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Jahresbericht oder Tätigkeitsbeschreibung
Bewertungskriterien
- Ländliche Räume
- Ehrenamtliche Prägung
- Thematische Relevanz des Projekts
- Qualifikation der Fachkräfte
Beschreibung
Das neue Förderprogramm der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) unterstützt gemeinnützige Vereine und Stiftungen dabei, sichere Orte in der kulturellen Bildung zu schaffen, an denen Kinder und Jugendliche umfassend vor (sexualisierter) Gewalt geschützt sind. In diesem Rahmen können niedrigschwellige Impulsprojekte und kreative Workshops realisiert werden, die das Thema gewaltfreier Umgang altersgerecht thematisieren, reflektieren und sensibilisieren. Zudem fördert das Programm die Entwicklung oder Fortschreibung von Schutzkonzepten. Einzelvorhaben werden mit bis zu 2.000 € bezuschusst; sowohl Sachkosten als auch Honorarkosten werden zu 100 % übernommen, sodass keine Eigenmittel erforderlich sind. Ein besonderer Fokus liegt auf Träger:innen in ländlichen Regionen sowie solchen mit starker ehrenamtlicher Prägung. Zielgruppen sind neben Kindern und Jugendlichen auch Eltern, Ehrenamtliche, Honorarkräfte und Vorstandsmitglieder.
Förderberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts mit anerkanntem Gemeinnützigkeitsstatus. Antragstellende müssen den vollständigen Antrag mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn einreichen und dabei ein Schutzkonzept oder eine Verpflichtungserklärung, einen Finanzierungsplan, einen Vereinsregisterauszug, einen Nachweis der Gemeinnützigkeit sowie einen Jahresbericht oder eine Tätigkeitsbeschreibung beilegen. Auswahlkriterien umfassen thematische Relevanz, Qualifikation der Fachkräfte, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die regionale und ehrenamtliche Ausrichtung. Das Programm läuft fortlaufend bis Ende 2024, wobei individuelle Anträge so lange geprüft werden, wie Mittel verfügbar sind. Pro Träger können insgesamt bis zu 60.000 € in mehreren Projektvorhaben abgerufen werden.
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