STARTUP 1000 – Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG
Förderung von Jugend- und Bildungsprojekten in Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim, Schwerin und Rostock: Zweimal jährlich werden 1.000 € vergeben.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von gemeinnützigen Projekten rund um das Thema Jugend und Bildung in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim sowie den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Kosten
- Honorare
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
- Projektort in Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim, Schwerin oder Rostock
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag (Formular)
- Projektbeschreibung
- Gesamtfinanzierungsplan mit Eigenanteil
- Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
- Kontoverbindung
Bewertungskriterien
- Anschauliche Projektaufbereitung
- Überzeugender Gesamteindruck
- Einhaltung der Bewerbungsfristen
Beschreibung
STARTUP 1000 vergibt jeweils 1.000 € an gemeinnützige Initiativen, die innovative Projekte im Bereich Jugend und Bildung realisieren möchten. Die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG fördert zweimal jährlich Vorhaben in Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim sowie den kreisfreien Städten Schwerin und Rostock. Zuwendungsberechtigt sind anerkannte Vereine, Bildungseinrichtungen oder Zusammenschlüsse, die eine gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit vorlegen und deren Projekt in einer der genannten Regionen stattfindet. Die Förderquote liegt bei 100 %, wobei ausschließlich Investitions- und Projektkosten gefördert werden; laufende Kosten und Honorare sind ausgeschlossen. Ein ansprechendes Konzept mit Fotos oder Grafiken kann entscheidend zum Erfolg beitragen und sollte deshalb klar und prägnant aufbereitet sein.
Die Bewerbung erfolgt mittels ausgefülltem Antragsformular, Projektbeschreibung, Gesamtfinanzierungsplan mit Eigenanteil, Bescheinigung der Gemeinnützigkeit und Kontoverbindung. Bewertet wird nach anschaulicher Aufbereitung, überzeugendem Gesamteindruck und fristgerechtem Eingang der Unterlagen. Schulen, Jugendorganisationen und Bildungsträger können so eigene Workshops, Exkursionen, Theater- oder Wissenschaftsprojekte sowie digitale Lernformate umsetzen. Die satzungsgemäßen Fristen sind zu beachten und auf der Website der Bürgerstiftung einzusehen. Durch die enge regionale Ausrichtung trägt die Förderung dazu bei, nachhaltige Bildungsangebote vor Ort zu stärken und junge Menschen aktiv in ihre Entwicklung einzubinden.
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