Zuschuss

Stationäre dauernde oder vorübergehende Unterbringung in Einrichtungen, Bgld ChG

Übernahme der Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Menschen mit Behinderung in anerkannten Einrichtungen im Burgenland. Anträge sind ab 01.10.2024 laufend möglich (unbefristet).

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.10.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland
Förderquote: 100%

Förderziel

Ziel dieser Leistung ist die vollständige Übernahme der Kosten für die Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Hilfe von Menschen mit Behinderung in stationären oder teilstationären Einrichtungen im Burgenland, wenn andere Leistungsformen nicht möglich oder mit unangemessenem Mehraufwand verbunden sind und die Betroffenen die Kosten nicht selbst tragen können.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Unterbringung
  • Kosten für Verpflegung
  • Kosten für Betreuung und Hilfe in der Einrichtung

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • österreichische Staatsbürger, Asylberechtigte oder seit mindestens fünf Jahren dauerhaft niedergelassene Fremde
  • Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland
  • Einrichtung nach Bgld. SEG 2023 oder vergleichbarer Bestimmung bewilligt und Kostentragungsvereinbarung vorhanden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
  2. aktueller Pflegegeldbescheid
  3. aktuelles klinisch-psychologisches oder ärztliches Gutachten
  4. Unterhaltsvereinbarung
  5. Scheidungsvergleich oder -urteil
  6. Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice (Grad der Behinderung/Behindertenpass)
  7. Nachweis über bestehende Vertretung (Vorsorgevollmacht, gesetzliche Vertretung o. Ä.)

Beschreibung

Die Förderung ermöglicht die Übernahme aller anfallenden Kosten für Unterbringung, Verpflegung sowie Betreuung und Hilfe in stationären oder teilstationären Einrichtungen im Burgenland. Sie richtet sich an Menschen mit Behinderung, deren Hauptwohnsitz und tatsächlicher Aufenthalt im Burgenland liegen und bei denen andere Leistungsformen nicht möglich oder mit unangemessenem Mehraufwand verbunden wären. Ab dem 01.10.2024 können Anträge unbefristet laufend eingereicht werden. Mit dieser Leistung wird die gleichberechtigte Teilhabe gefördert, indem die Versorgung durch professionelle Anbieter:innen gesichert und finanzielle Hürden abgebaut werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die österreichische Staatsbürgerschaft, Asylberechtigung oder ein seit mindestens fünf Jahren rechtmäßiger, dauerhafter Aufenthalt in Österreich sowie der Abschluss einer Kostentragungsvereinbarung mit einer nach dem Bgld. SEG 2023 bewilligten Einrichtung. Die Förderquote beträgt 100 %. Für die Antragstellung sind vorzulegen: Einkommensnachweise der letzten sechs Monate, aktueller Pflegegeldbescheid, klinisch-psychologisches oder ärztliches Gutachten, Unterhaltsvereinbarung, Scheidungsvergleich oder ‑urteil, ein Sachverständigengutachten des Sozialministeriumservice (Grad der Behinderung/Behindertenpass) sowie Nachweise über eine bestehende Vertretung (z. B. Vorsorgevollmacht). Zuständig sind die Bezirksverwaltungsbehörden und Magistrate des Burgenlandes.

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