Stationäre Hospizpflege (Aufnahme/Hospizantrag) – Stiftung Hospiz Haus Geborgenheit
Aufnahme in das stationäre Hospiz inklusive Bereitstellung von Antrags- und Informationsmaterial für Betroffene und Angehörige.
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Förderkriterien
Förderziel
Bereitstellung einer bestmöglichen medizinischen sowie pflegerischen Begleitung für schwerstkranke Menschen in der letzten Lebensphase in einer stationären Hospizeinrichtung.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis einer progredient verlaufenden Erkrankung durch ärztliches Attest
- Unzureichende ambulante Symptomkontrolle trotz häuslicher Versorgung
- Psychosoziale oder seelische Krisen, die ambulant nicht bewältigt werden können
- Begründung der Notwendigkeit einer vollstationären Versorgung durch den behandelnden Arzt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Hospizantrag (PDF)
- Ärztliches Attest über palliativmedizinische Notwendigkeit
- Nachweis des aktuellen Pflegegrades
Bewertungskriterien
- Vollständigkeit und Korrektheit der Antragsangaben
- Detaillierte Darstellung des Krankheitsbildes
- Nachvollziehbare Begründung der Notwendigkeit stationärer Hospizpflege
Beschreibung
Die Stiftung Hospiz Haus Geborgenheit ermöglicht schwerstkranken und palliativbedürftigen Personen aus Thüringen den vollstationären Eintritt in eine hochwertige Hospizeinrichtung. Im Fokus steht die ganzheitliche Versorgung in der letzten Lebensphase: medizinisch-pflegerische Begleitung, psychosoziale Unterstützung und eine würdige Atmosphäre werden durch qualifiziertes Fachpersonal gewährleistet. Interessierte erhalten umfassende Antrags- und Informationsunterlagen, die den Aufnahmeprozess transparent gestalten und sicherstellen, dass alle notwendigen Nachweise sowie Formulare rechtzeitig bereitstehen. Die kontinuierliche Förderung in Form von Zuschüssen richtet sich an Privatpersonen, die aufgrund des hohen Versorgungsaufwands eine vollstationäre Palliativversorgung benötigen. Die Initiative verfolgt das Ziel, den Patient:innen und deren Angehörigen ein Maximum an Sicherheit und Geborgenheit zu bieten.
Für eine Antragstellung sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen: Ein ärztliches Attest muss den progredienten Krankheitsverlauf bestätigen, ebenso ist der aktuelle Pflegegrad nachzuweisen. Zudem sollte dargelegt werden, weshalb ambulante Versorgungsformen nicht ausreichen, etwa aufgrund unkontrollierbarer Symptome oder psychosozialer Krisen. Die Antragsunterlagen umfassen den vollständig ausgefüllten Hospizantrag als PDF, das Attest zur palliativmedizinischen Notwendigkeit und den Nachweis des Pflegegrades. Bewilligt werden Zusagen nach Prüfung der Antragsvollständigkeit sowie einer nachvollziehbaren Darlegung des Krankheitsbildes und der Begründung für die stationäre Betreuung. Da eine Einreichung jederzeit möglich ist, profitieren Betroffene und Angehörige von flexiblen Fristen und einer zeitnahen Entscheidung, die eine lückenlose Fortführung der Versorgung im Hospiz sichert.
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