Darlehen

Steiermark!Bonus - Die Zusatzfinanzierung für F&E-Projekte in steirischen Unternehmen

Bis zu 20 % zusätzliche Darlehensfinanzierung für steirische KMU mit FFG-Zusage für F&E-Projekte. Anträge von 01.03.2024 bis 30.06.2027 möglich.

Unternehmensfinanzierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.03. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Österreich (bundesweit)
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: 20 % des Darlehens
Förderquote: 20%

Förderziel

Zusätzliche Erhöhung des Darlehensanteils von FFG-geförderten F&E-Projekten um 20 % für steirische KMU zur Verbesserung der Finanzierungsbasis für experimentelle Entwicklungsprojekte.

Förderfähige Ausgaben

  • Erhöhung des Darlehensanteils

Antragsberechtigt

  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderungszusage der FFG im Basisprogramm
  • Unternehmenssitz in der Steiermark

Beschreibung

Der Steiermark!Bonus ergänzt die FFG-Förderung für experimentelle Entwicklungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in der Steiermark um einen zusätzlichen Darlehensanteil von 20 %. Teilnehmende Unternehmen profitieren von einem erweiterten Finanzierungsspielraum, da die SFG die bereits zugesagten Bundesmittel nicht nur um Zuschüsse, sondern auch um eine Aufstockung des Darlehensanteils unterstützt. Das Angebot richtet sich an innovative KMU, die eine positive Förderzusage im FFG-Basisprogramm vorweisen können und im Zeitraum vom 1. März 2024 bis 30. Juni 2027 ihren Antrag elektronisch über das eCall-Verfahren einreichen. Durch die Aufstockung entstehen für Projekte keine zusätzlichen bürokratischen Hürden: Die SFG schaltet sich automatisch ein und erhöht den Darlehensanteil bei positiver FFG-Prüfung um exakt 20 % der ursprünglichen Darlehenssumme.

Nach Abschluss der FFG-Prüfung erfolgt die Vertragsabwicklung, Abrechnungsprüfung und Auszahlung ausschließlich durch die FFG. Mit dieser regionalen Zusatzfinanzierung stärkt die Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft nachhaltig die Innovationskraft der heimischen Wirtschaft. Unternehmen sichern sich so einen Wettbewerbsvorteil und legen den Grundstein für marktreife Produkt- und Prozessentwicklungen. Der Steiermark!Bonus trägt dazu bei, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte in der Steiermark noch besser abgesichert und schneller realisiert werden können – von der Prototypenphase bis hin zur erfolgreichen Markteinführung. Anträge sind bis zum 30. Juni 2027 laufend möglich.

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