Zuschuss

Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch touristische Maßnahmen (Tourismusförderrichtlinie)

Zuschuss für die Entwicklung und Modernisierung touristischer Infrastrukturen in Niedersachsen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU. Bis zu 3 Mio. € Förderhöhe, Anträge jederzeit vor Vorhabensbeginn möglich.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Unternehmensgröße: KMU
Fördersumme: max. 3 000 000 €
Förderquote: 40 % - 75 %

Förderziel

Förderung von touristischen Investitionen und Maßnahmen zur Attraktivitäts- und Besucherssteigerung in Regionen Niedersachsens, um die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen zu erhöhen.

Förderfähige Ausgaben

  • Neu- oder Ausbau überregional bedeutsamer touristischer Infrastruktur
  • Barrierefreie touristische Angebote
  • Digitale Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen
  • Nachhaltige und klimaverträgliche Maßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung des Vorhabens im förderfähigen Programmgebiet (SER oder ÜR)
  • Nachweis eines regionalen touristischen Konzepts
  • Mehr als 50 % touristische Nutzung der geförderten Infrastruktur
  • Gesamtkostenfinanzierung gesichert
  • Einhalten von Qualitätskriterien und Ausschluss anderer Fördergrundlagen bei digitalen und nachhaltigen Angeboten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Elektronischer Antrag über das NBank-Kundenportal
  2. Projektbeschreibung
  3. Finanzierungsplan
  4. Regionaltouristisches Konzept
  5. De-minimis-Erklärung
  6. Erklärung zur Grundrechtecharta der EU

Bewertungskriterien

  • Einbindung in regionales touristisches Konzept
  • Innovations- und Nachhaltigkeitsaspekte
  • Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der KMU

Beschreibung

Die Tourismusförderrichtlinie des Landes Niedersachsen zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit ansässiger kleiner und mittlerer Unternehmen durch gezielte Investitionen in touristische Infrastruktur zu steigern. Kommunale Gebietskörperschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, darunter gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder eingetragene Vereine, können einmalige Zuschüsse in Höhe von bis zu 3 Mio. € beantragen. Gefördert werden Vorhaben zur Neuerrichtung oder Modernisierung überregional bedeutsamer Infrastruktur, barrierefreier Angebote, digitaler Anwendungen sowie nachhaltiger und klimaverträglicher Maßnahmen. Die Fördersätze liegen je nach Programmgebiet zwischen 40 % und 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei eine kombinierte Nutzung von EFRE-, GRW- und Landesmitteln möglich ist. Anträge können jederzeit vor Projektbeginn eingereicht werden und werden von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) bearbeitet.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis eines regionalen touristischen Konzepts, eine touristische Nutzung von mehr als 50 % der geförderten Infrastruktur sowie die gesicherte Gesamtfinanzierung des Vorhabens. Zusätzlich müssen Qualitätskriterien eingehalten und alternative Fördergrundlagen für digitale oder nachhaltige Maßnahmen ausgeschlossen sein. Als förderfähige Ausgaben gelten der Neu- oder Ausbau überregional bedeutsamer Infrastruktur, barrierefreie und digitale Angebote in öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie klimafreundliche Maßnahmen. Für die Antragstellung sind unter anderem eine Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan, die De-minimis-Erklärung und eine Erklärung zur Grundrechtecharta der EU erforderlich. Nach Prüfung der formalen und inhaltlichen Anforderungen erhalten Antragstellende eine transparente Entscheidung und kompetente Beratung durch die NBank.

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