Zuschuss

Stiftsrente (St. Katharinen- und Weißfrauenstift)

Gewährung einer Stiftsrente zur Unterstützung alleinstehender bedürftiger Frankfurter Frauen ab 60 Jahren mit geringem Einkommen und geringem Vermögen. Bewerbung jederzeit über Formular möglich.

Soziales Frauenförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von alleinstehenden, bedürftigen Frauen in Frankfurt am Main durch Gewährung einer jährlichen Stiftsrente zur Sicherung der Existenz und Deckung des Lebensunterhalts.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigene Altersrente, Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente unter der Einkommensgrenze
  • Erhalt von Grundsicherungsleistungen im Alter möglich
  • Alter über 60 Jahre und Rentnerin sein
  • Wohnsitz in Frankfurt am Main seit mindestens einem Jahr
  • Alleinstehend
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Bewerbungsbogen
  2. Einkommensnachweise (Rentenbescheid, Grundsicherung)
  3. Nachweis über Vermögen
  4. Nachweis der Konfession

Bewertungskriterien

  • Erfüllung aller Zugangsvoraussetzungen
  • Prüfung der Bedürftigkeit
  • Nachweis des Wohnsitzes in Frankfurt am Main

Beschreibung

Das St. Katharinen- und Weißfrauenstift in Frankfurt am Main setzt sich seit fast 800 Jahren für die soziale Absicherung älterer Frauen ein. Mit der Stiftsrente wird alleinstehenden Frankfurterinnen ab 60 Jahren, deren Alters-, Witwen- oder Erwerbsminderungsrente sowie weiteres Einkommen unter der festgelegten Einkommensgrenze liegen, eine jährliche finanzielle Unterstützung gewährt. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Frankfurt am Main seit mindestens einem Jahr, ein Vermögen unter 10.000 € sowie die Zugehörigkeit zur christlichen Konfession. Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und dient der Existenzsicherung und Deckung des Lebensunterhalts bedürftiger Frauen.

Interessierte können jederzeit einen formlosen Antrag einreichen, indem sie den ausgefüllten Bewerbungsbogen zusammen mit Einkommensnachweisen (Rentenbescheid, Grundsicherung), Vermögensnachweisen und einem Konfessionsnachweis einreichen. Maßgeblich für die Bewilligung sind die vollständige Erfüllung aller Zugangsvoraussetzungen, die Prüfung der Bedürftigkeit und der Nachweis des Wohnsitzes in Frankfurt am Main. Alle eingereichten Informationen werden vertraulich behandelt. Eine Beratung erfolgt auf Wunsch telefonisch oder schriftlich durch die Stiftung. Das Antragsformular sowie ein ausführliches Infoblatt stehen als PDF zum Download bereit, sodass sich potenzielle Antragsteller:innen umfassend über das Verfahren informieren können.

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