Zuschuss

Stiftung Hamburger Hilfsspende: Allgemeine Förderung

Die Stiftung Hamburger Hilfsspende fördert Projekte und Aktionen in Hamburg in den Bereichen Kunst, Kultur, Jugendhilfe, Altenhilfe, Bildung, Wohlfahrtspflege und mildtätige Zwecke. Einmalige und längerfristige Förderungen (3–5 Jahre) sind möglich. Anträge sind jeweils bis Ende April und Ende Oktober einzureichen.

Kultur Bildung Soziales Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Projektdauer: 36-60 Monate
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Kunst, Kultur, Jugendhilfe, Altenhilfe, Bildung, Wohlfahrtspflege und mildtätigen Zwecken durch Einzel- und Strukturförderung für Projekte und Initiativen in Hamburg.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Projektort in Hamburg
  • Gemeinnützigkeit nach aktuellem Freistellungsbescheid
  • Förderzweck muss der Satzung der Stiftung entsprechen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Förderantragsformular
  2. aktuelle Freistellungsbescheinigung

Beschreibung

Die Stiftung Hamburger Hilfsspende unterstützt in Hamburg ansässige, gemeinnützige Vereine, Initiativen sowie Bildungseinrichtungen mit finanziellen Zuschüssen und ideeller Förderung. Im Fokus stehen Projekte und Aktionen aus den Bereichen Kunst und Kultur, Aus- und Weiterbildung, Jugend- und Altenhilfe, Wohlfahrtspflege, Kinder- und Jugendhilfe sowie mildtätige Zwecke. Sowohl einmalige Anschubfinanzierungen als auch längerfristige Einzelfall- und Strukturförderungen über einen Zeitraum von 36 bis 60 Monaten werden vergeben. Ideelle Begleitung in Form von Beratung, Fortbildungen, Vernetzungsangeboten und Fachaustausch ergänzt die finanzielle Unterstützung und stärkt die lokale Projektarbeit nachhaltig. Die Mittelvergabe erfolgt halbjährlich im Mai/Juni und November/Dezember.

Teilnahmeberechtigt sind Organisationen mit Sitz oder Projektort in Hamburg, die eine aktuelle Freistellungsbescheinigung vorlegen und deren Förderzweck mit der Satzung der Stiftung übereinstimmt. Zur Antragseinreichung sind ein ausgefülltes Förderantragsformular sowie die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Förderanträge sind jeweils bis zum 30. April und 31. Oktober einzureichen; dabei kann zwischen einem einmaligen Zuschuss oder einer längerfristigen Unterstützung (3–5 Jahre) gewählt werden. Die strukturierte Antragstellung folgt einem standardisierten Verfahren, das Transparenz und Vergleichbarkeit gewährleistet. Förderinteressierte Organisationen gewinnen so die Chance, innovative Kultur-, Sozial- und Bildungsprojekte in der Hansestadt Hamburg zu realisieren und langfristig nachhaltige Impulse zu setzen.

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