Zuschuss

Stiftung Hardegen – Unterstützung für Kinder und Jugendliche in Not

Die Stiftung Hardegen unterstützt Kinder und Jugendliche, die durch Krieg oder andere Formen der Gewalt in Not geraten sind; im Mittelpunkt steht die Förderung musischer Fähigkeiten.

Kinder und Jugendliche Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin, Brandenburg
Fördersumme: Mindestens 3.000 € jährlich

Förderziel

Die Stiftung Hardegen fördert Kinder und Jugendliche, die durch Krieg oder andere Formen physischer oder psychischer Gewalt in Not geraten sind. Ziel ist die Ausbildung und Erziehung mit besonderem Schwerpunkt auf die Förderung musischer Fähigkeiten, zum Beispiel durch Stipendien für Musik- und Kunstunterricht, den Ankauf von Musikinstrumenten bzw. Material für künstlerische Betätigung sowie die Unterstützung von Bildungs- und Ausbildungsveranstaltungen.

Förderfähige Ausgaben

  • Stipendien für Musik- und Kunstunterricht
  • Ankauf von Musikinstrumenten
  • Material für künstlerische Betätigung
  • Unterstützung von Bildungs- und Ausbildungsveranstaltungen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Kinder und Jugendliche in Berlin oder Brandenburg, die durch Krieg oder andere Formen der Gewalt in Not geraten sind

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kalkulation der Kosten
  3. Bankverbindung
  4. Datenschutzeinwilligung

Beschreibung

Die Stiftung Hardegen der Bürgerstiftung Berlin richtet sich an Kinder- und Jugendliche in Berlin und Brandenburg, die infolge von Krieg oder anderer physischer und psychischer Gewalt besondere Unterstützung benötigen. Als Zuschussförderung werden jährlich mindestens 3.000 Euro bereitgestellt, um musische Talente gezielt zu fördern. Dabei stehen Stipendien für Musik- und Kunstunterricht, der Erwerb von Musikinstrumenten sowie Material für künstlerische Betätigung im Vordergrund. Ergänzend können Bildungs- und Ausbildungs­veranstaltungen unterstützt werden. Förderberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Organisationen und Bildungseinrichtungen, die sich für junge Menschen in Notlagen engagieren. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wodurch eine bedarfsorientierte und unbürokratische Hilfestellung gewährleistet wird.

Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, eine transparente Kalkulation der Kosten, Angaben zur Bankverbindung sowie die Einwilligung in die Datenschutzhinweise einzureichen. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt in Kooperation mit der Bürgerstiftung Berlin und dem SOS-Kinderdorf Berlin, um eine fachkundige und bedarfsgerechte Verteilung der Mittel sicherzustellen. Durch die konsequente Förderung musischer Fähigkeiten eröffnet die Stiftung Hardegen jungen Menschen neue Perspektiven: Sie ermöglicht nicht nur kreativen Ausdruck, sondern stärkt auch Selbstvertrauen und soziale Teilhabe. Dieses Engagement leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Entwicklung von resilienten und kreativen Persönlichkeiten.

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