Garantie

Stiftungskohte für Aufbaugruppen

Jede Aufbaugruppe im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder kann eine Pfadfinder-Kohte als Leihgabe für ihre ersten Fahrten und Lager erhalten. Universell verfügbar, Anträge jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Infrastruktur

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Bereitstellung einer Pfadfinder-Kohte als Leihgabe zur Ausstattung und pädagogischen Begleitung von jungen Pfadfinderinnen und Pfadfindern in neu gegründeten Aufbaugruppen.

Förderfähige Ausgaben

  • Leihgabe einer Kohte

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu einer Aufbaugruppe im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder (BdP)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Online-Antrag
  2. Nachweis der Aufbaugruppen-Mitgliedschaft
  3. Einverständniserklärung

Bewertungskriterien

  • Verfügbarkeit der Kohte
  • Nachhaltige Pflege der Leihgabe

Beschreibung

Die Stiftung Pfadfinden eröffnet gemeinnützigen Aufbaugruppen im gesamten Bundesgebiet mit der Stiftungskohte ein einzigartiges Startpaket: Eine traditionelle Pfadfinder-Kohte wird als Leihgabe zur Verfügung gestellt, um die ersten Fahrten und Zeltlager pädagogisch wertvoll zu gestalten und die Gruppenidentität zu festigen. Neben der reinen Ausrüstung kommt die Garantie ins Spiel, denn bei Anerkennung als eigener Stamm geht die Kohte dauerhaft in den Besitz der Gruppe über. Pfadfinder:innen sind angehalten, die Leihgabe verantwortungsvoll und nachhaltig zu pflegen, damit sie für nachfolgende Gruppen ebenso verfügbar bleibt. Die Stiftung sichert damit eine nachhaltig organisierte Infrastruktur innerhalb der Jugendarbeit.

Interessierte Aufbaugruppen im Bund der Pfadfinderinnen und Pfadfinder können jederzeit einen Online-Antrag einreichen, dabei sind der ausgefüllte Antrag, ein Mitgliedsnachweis und eine Einverständniserklärung beizufügen. Eine fortlaufende Antragstellung ohne feste Frist gewährleistet Flexibilität in der Planung. Die Entscheidung über die Leihgabe obliegt der Stiftung Pfadfinden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Dieses Förderangebot unterstützt junge Pfadfinder:innen bei der praktischen Umsetzung ihrer pädagogischen Ziele und stärkt den Zusammenhalt der neu entstehenden Gruppen. Weitere Details zu Förderrichtlinien und Antragsmodalitäten sind in den Gesamtförderrichtlinien der Stiftung zu finden.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.