Zuschuss

Stiftungsprofessuren (Raiffeisen-Stiftung)

Zuwendungen für die Einrichtung von Juniorprofessuren sowie W2/W3-Stiftungsprofessuren an deutschen Fachhochschulen und Universitäten mit genossenschaftswissenschaftlicher Widmung. Antragstellung jederzeit möglich.

Bildung Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung der Einrichtung von Juniorprofessuren und W2/W3-Stiftungsprofessuren an deutschen Fachhochschulen und Universitäten mit ausdrücklicher genossenschaftswissenschaftlicher Widmung zur Stärkung des ländlichen Genossenschaftswesens durch Forschung und Lehre.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragstellung über die Leitung der Fachhochschule oder Universität bzw. wissenschaftlicher Institute in Zusammenarbeit mit Hochschule
  • Juniorprofessuren: herausragende Promotion, Antragsteller nicht älter als 35 Jahre, Promotionszeit plus wissenschaftliche Mitarbeit ≤ 6 Jahre
  • W2/W3-Professuren: herausragende Promotion sowie Habilitation oder evaluierte Juniorprofessur
  • Anträge in deutscher Sprache formlos schriftlich oder elektronisch einreichen
  • Zweistufiges Verfahren: Vorantrag (max. 10 Seiten) und Vollantrag (bis 30 Seiten)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zum Antragsteller
  2. Vorantrag (Vorhabenskizze, bis 10 Seiten)
  3. Vollantrag (Widmung, Zielsetzung, Aufgabenbeschreibung, Finanzplan, Zustimmung der Universitätsleitung, bis 30 Seiten)
  4. Nachweis weiterer Förderer bei Teilförderung
  5. Angaben zu Anträgen bei anderen Förderinstitutionen

Bewertungskriterien

  • Genossenschaftswissenschaftliche Widmung und Relevanz für das Genossenschaftswesen
  • Wissenschaftliche Qualität und Leistungsnachweis (Promotion, Habilitation oder Juniorprofessur)
  • Nachhaltigkeitsbezug im Sinne der Sustainable Development Goals
  • Vorlage vollständiger und formgerechter Antragsunterlagen

Beschreibung

Die Raiffeisen-Stiftung unterstützt bundesweit die Einrichtung von Juniorprofessuren und W2/W3-Stiftungsprofessuren an Fachhochschulen und Universitäten mit ausdrücklicher genossenschaftswissenschaftlicher Widmung. Mit dem Ziel, Forschung und Lehre im ländlichen Genossenschaftswesen nachhaltig zu stärken, werden Wissenschaftler:innen gefördert, die entweder eine herausragende Promotion vorweisen und bei Antragstellung nicht älter als 35 Jahre sind oder bereits durch Habilitation beziehungsweise eine positiv evaluierte Juniorprofessur besondere Leistungen in Lehre und Forschung nachgewiesen haben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Form eines zweistufigen Verfahrens: Zunächst wird eine Vorhabenskizze von bis zu 10 Seiten eingereicht, nach erfolgreicher Prüfung folgt der Vollantrag mit wissenschaftlicher Zielsetzung, Aufgabenbeschreibung, Finanzplan und der Zustimmung der Hochschulleitung.

Die Antragstellung erfolgt jederzeit über die Leitung der Hochschule oder wissenschaftlicher Institute in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule bzw. Universität. Fördervoraussetzungen umfassen die genossenschaftswissenschaftliche Relevanz des Vorhabens, den Nachweis wissenschaftlicher Qualifikationen und eine klare Ausrichtung auf Nachhaltigkeitsziele im Sinne der Sustainable Development Goals. Bewertet werden zudem die Vollständigkeit der Unterlagen und der Mehrwert für das Genossenschaftswesen. Ergänzend sind Angaben zu weiteren Förderer:innen im Falle einer Teilfinanzierung sowie Hinweise auf parallel eingereichte Förderanträge erforderlich. Nach positiver Vorprüfung durch den Vorstand wird der Vollantrag im Kuratorium vorgestellt und durch zwei fachkompetente Gutachter:innen bewertet, bevor eine endgültige Bewilligung erfolgt. Interessierte Forschungseinrichtungen und Hochschulleitungen erhalten detaillierte Hinweise zur Antragstellung in den offiziellen Dokumenten der Raiffeisen-Stiftung.

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