Stille Beteiligung
Stille Beteiligung der SFG für etablierte Unternehmen in der Steiermark zur Wachstums- und Innovationsfinanzierung bis 1,5 Mio. €.
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Förderkriterien
Förderziel
Die stille Beteiligung dient der Mitfinanzierung von Investitionen mit Innovationsgehalt, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Markterschließungen, projektbezogenem Working-Capital-Bedarf sowie Betriebsübernahmen. Sie verschafft Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital, verbessert die Bonität und ermöglicht weiteres Wachstum unter Beibehaltung der unternehmerischen Unabhängigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen mit Innovationsgehalt
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- Markterschließung und Vertriebsaufbau
- Projektbezogener Working-Capital-Bedarf
- Betriebsübernahmen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Projekte ohne Innovationsgehalt und Marktpotenzial
- Umschuldungen und Sanierungen
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark
- Etabliertes Unternehmen mit positiven Betriebsergebnissen und positivem Trend
- Unternehmen aus industriell-gewerblichem Sektor oder unternehmensbezogene Dienstleister
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung/Geschäftsplan
- Termsheet-Abstimmung
- Formular "Wirtschaftlicher Eigentümer"
- Aufstellung persönliche Vermögenssituation
- Aufstellung Bankverbindlichkeiten
Bewertungskriterien
- Wirtschaftliche Stabilität und Betriebsergebnisse
- Innovations- und Marktpotenzial
- Fachliche und kaufmännische Kompetenz
Beschreibung
Die stille Beteiligung der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG) unterstützt etablierte Unternehmen in der Steiermark bei der Wachstums- und Innovationsfinanzierung mit Beträgen zwischen 250.000 € und 1,5 Mio. €. Als stille:r Gesellschafter:in wird ausschließlich Kapital bereitgestellt, ohne Einfluss auf die unternehmerische Unabhängigkeit. Das Programm fördert Investitionen mit hohem Innovationsgehalt, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Markterschließungen, projektbezogenen Working-Capital-Bedarf sowie Betriebsübernahmen. Durch die Mitfinanzierung bis zu 66 % der Projektkosten erhöht sich das wirtschaftliche Eigenkapital, was die Bonität nachhaltig stärkt und den Spielraum für weitere Finanzierungen erweitert. Die Anträge können fortlaufend über das Online-Portal eingereicht werden, wobei die Antragstellung vor Projektbeginn erfolgen muss.
Teilnahmeberechtigt sind Industrie- und Gewerbebetriebe sowie unternehmensbezogene Dienstleistungsunternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark, die ein positives Betriebsergebnis und Wachstumstrend vorweisen. Für die Antragstellung sind u. a. eine Projektbeschreibung oder ein Geschäftsplan, das Formular „Wirtschaftlicher Eigentümer“, Angaben zur persönlichen Vermögenssituation und zur Bankverschuldung sowie ein Termsheet erforderlich. Die SFG prüft Wirtschaftsstabilität, Marktpotenzial und fachlich-kaufmännische Kompetenz, um gemeinsam maßgeschneiderte Konditionen für Entgeltgestaltung und Tilgungsplan festzulegen. Als langfristiger Partner steht die SFG zudem mit fachlicher Beratung zur Seite und unterstützt bei strategischen Entscheidungen. Damit bietet die stille Beteiligung nicht nur eine flexible Finanzierungsform, sondern auch wertvolle Expertise zur erfolgreichen Umsetzung ambitionierter Innovations- und Expansionsvorhaben im Wirtschaftsraum Steiermark.
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