Zuschuss

Stipendien für Literaturvermittlung

Stipendien für Projekte im Bereich der Literaturvermittlung in Kärnten. Bewerbung über Online-Formular jederzeit möglich.

Kultur Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.03.2025
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten

Förderziel

Stipendien zur Förderung von Projekten im Bereich der Literaturvermittlung, insbesondere Entwicklung neuer Formate, fortlaufende Literaturvermittlungsprojekte sowie Verbreitung von Werken Kärntner Autor:innen über die Landesgrenzen hinaus.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Öffentliche Ausschreibung der Stipendien
  • Ausgefülltes und signiertes Online-Formular inkl. Anlagen innerhalb der Einreichfrist
  • Detaillierte Projektbeschreibung
  • Kärnten-Bezug: Tätigkeit im Bereich der Literaturvermittlung und signifikanter Bezug zum Land Kärnten
  • Keine vorherige Förderung durch ein Stipendium des Landes Kärnten
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes und signiertes Online-Formular inkl. Anlagen
  2. Lebenslauf
  3. Detaillierte Projektbeschreibung

Beschreibung

Das Programm unterstützt Projekte zur Vermittlung literarischer Inhalte in Kärnten und fördert die Entwicklung innovativer Formate sowie fortlaufender Literaturvermittlungsinitiativen. Ziel ist es, Werke von Kärntner Autor:innen über die Landesgrenzen hinaus einem breiten Publikum zugänglich zu machen und die kulturelle Position Kärntens im Bereich Literaturvermittlung zu stärken. Die Vergabe erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung, die von einer unabhängigen Jury bewertet wird.

Bewerbungsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder Stiftungen mit nachweisbarem Bezug zum Land Kärnten im literarischen Bereich. Eine Einreichung ist jederzeit über das Online-Formular (Beginn der Antragsfrist: 31.03.2025) möglich. Voraussetzung ist eine detaillierte Projektbeschreibung, ein aktueller Lebenslauf sowie ein ausgefülltes und signiertes Formular mit allen Anlagen. Pro Ausschreibungstermin ist nur eine Einreichung zulässig, bereits abgeschlossene Vorhaben, rein kommerzielle Projekte sowie Abschlussarbeiten werden ausgeschlossen. Nach positiver Entscheidung verpflichtet ein Verwendungs- und Leistungsnachweis zur Rechenschaftslegung. Die Förderung wird ohne Rechtsanspruch gewährt und bleibt unbefristet verfügbar. Aktuelle Fristen und Termine werden im Kulturchannel veröffentlicht.

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